ZAGMonAwV
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Verordnung zur Einreichung von Monatsausweisen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG-Monatsausweisverordnung - ZAGMonAwV)

    ZAGMonAwV
    Ausfertigungsdatum: 15.10.2009
    Vollzitat:
    "ZAG-Monatsausweisverordnung vom 15. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3591), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2453) geändert worden ist"
    Stand:
    Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 13.12.2018 I 2453
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 31.10.2009 +++)

    Eingangsformel

    Auf Grund des § 29a Absatz 3 Satz 1 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1506) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank:

    § 1 Anwendungsbereich; Befugnisse der Bundesanstalt

    (1) Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach dieser Verordnung sind von allen Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes einzureichen. Abweichend von Satz 1 sind von Zahlungsinstituten, die als Zahlungsdienst nur den Kontoinformationsdienst nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes anbieten, lediglich die weiteren Angaben nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c einzureichen.
    (2) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) kann, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist, gegenüber den Instituten im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes Anordnungen über die Aufstellung und den Inhalt der Monatsausweise sowie über die weiteren Angaben nach § 3 dieser Verordnung erlassen.

    § 2 Art und Umfang des Monatsausweises

    Der Monatsausweis besteht aus einem Vermögensstatus bezogen auf das Ende des jeweiligen Berichtszeitraums und einer Gewinn- und Verlustrechnung, die den Zeitraum seit dem Ende des letzten Geschäftsjahres umfasst.

    § 3 Weitere Angaben

    (1) Die weiteren Angaben sind im Falle
    1. der Ausgabe von E-Geld nach § 1 Absatz 2 Satz 2 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der durchschnittliche E-Geld-Umlauf im Sinne des § 1 Absatz 14 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes am Ende des Berichtszeitraums und die Anzahl der ausgegebenen E-Geld-Instrumente;
    2. des Erbringens von
    a) Zahlungsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes das Zahlungsvolumen, die Anzahl der Zahlungsvorgänge und die Anzahl der ausgegebenen Zahlungsinstrumente,
    b) Zahlungsauslösediensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge und der Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge,
    c) Kontoinformationsdiensten nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes der Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren, die Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde, und die Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen.
    (2) Die weiteren Angaben nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a erstrecken sich zusätzlich auf die Anzahl und den Gesamtbetrag der Rückbelastungen. Sie sind ferner, soweit sie das Finanztransfergeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes betreffen, bezogen auf den Zahlungsempfänger in die verschiedenen Zahlungsrichtungen zu untergliedern.

    § 4 Berichtszeitraum

    Berichtszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Die Bundesanstalt kann durch Entscheidung im Einzelfall den Berichtszeitraum auf einen Kalendermonat verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist.

    § 5 Einreichungsverfahren und Einreichungstermin

    (1) Die Monatsausweise und die weiteren Angaben nach § 3 sind von den Instituten mit den folgenden Formularen einzureichen:
    1. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG
    – Vermögensstatus –:
    STZAG (Anlage 1),
    2. Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG
    – Gewinn- und Verlustrechnung –:
    GVZAG (Anlage 2),
    3. weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV
    – Weitere Angaben –:
    WAZAG (Anlage 3).
    Institute, die zugleich Kreditinstitut im Sinne des § 1 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind und Finanzinformationen nach Maßgabe des § 25 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Finanz- und Risikotragfähigkeitsverordnung einzureichen haben, haben anstelle der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Formulare die Formulare aus den Anlagen 4 und 5 (ESTZAG und EGVZAG) zu verwenden; die Pflicht zur Verwendung des Formulars aus der Anlage 3 (WAZAG) bleibt daneben bestehen.
    (2) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind der Deutschen Bundesbank jeweils nach dem Stand zum Ende des Berichtszeitraums bis zum 20. Geschäftstag des Folgemonats einzureichen.
    (3) Die Monatsausweise sowie die weiteren Angaben nach § 3 sind im papierlosen Verfahren der Deutschen Bundesbank einzureichen. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine Dateneinreichung im Wege der Datenfernübertragung zu verwendenden Satzformate und den Einreichungsweg.

    § 6 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am 31. Oktober 2009 in Kraft.

    Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) STZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

    (Fundstelle: BGBl. I 2018, 2456 - 2458)
       Stand Ende                 
    Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
    Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
    Aktiva
    0100Barreserve  
     0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0110

          
      darunter:  
      0111Guthaben bei Zentralnotenbanken
    0111

          
     0120aus sonstigen Tätigkeiten0120      
      darunter:  
      0121Guthaben bei Zentralnotenbanken
    0121

          
    Summe: (0110 + 0120)0100      
    0200Forderungen an Kreditinstitute  
     0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0210

          
      darunter:  
      0211auf Treuhandkonten0211      
     0220aus sonstigen Tätigkeiten  
      0221täglich fällig0221      
      0222andere Forderungen0222      
    Summe: (0221 + 0222)0220      
    Summe: (0210 + 0220)0200      
    0300Forderungen an Kunden  
     0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0310

          
      darunter:  
      0311aus Provisionen0311      
      0312aus Krediten0312      
      darunter:  
      0313aus Kreditkarten-
    geschäften

    0313

          
     0320aus sonstigen Tätigkeiten0320      
    Summe: (0310 + 0320)0300      
    0400Forderungen an Institute im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG  
     0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0410

          
     0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
    Summe: (0410 + 0420)0400      
    0500Schuldverschreibungen und
    andere festverzinsliche
    Wertpapiere
      
     0510Geldmarktpapiere  
      0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0511

          
      0512aus sonstigen
    Tätigkeiten

    0512

          
    Summe: (0511 + 0512) 0510      
     0520Anleihen und Schuld-
    verschreibungen
      
      0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0521

          
      0522aus sonstigen
    Tätigkeiten

    0522

          
    Summe: (0521 + 0522) 0520      
    Summe: (0510 + 0520)0500      
    0600Aktien und andere nicht fest-
    verzinsliche Wertpapiere
      
     0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0610

          
     0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      
    Summe: (0610 + 0620)0600      
    0700Beteiligungen  
     0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0710

          
      darunter:  
      0711an Kreditinstituten0711      
      0712an Finanzdienst-
    leistungsinstituten

    0712

          
      0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
    0713

          
     0720aus sonstigen Tätigkeiten0720      
      darunter:  
      0721an Kreditinstituten0721      
      0722an Finanzdienst-
    leistungsinstituten

    0722

          
      0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
    0723

          
    Summe: (0710 + 0720)0700      
    0800Anteile an verbundenen Unternehmen  
     0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0810

          
      darunter:  
      0811an Kreditinstituten0811      
      0812an Finanzdienst-
    leistungsinstituten

    0812

          
      0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
    0813

          
     0820aus sonstigen Tätigkeiten0820      
      darunter:  
      0821an Kreditinstituten0821      
      0822an Finanzdienst-
    leistungsinstituten

    0822

          
      0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
    0823

          
    Summe: (0810 + 0820)0800      
    0900Immaterielle Anlagewerte  
     0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0910

          
     0920aus sonstigen Tätigkeiten0920      
    Summe: (0910 + 0920)0900      
    1000Sachanlagen  
     1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1010

          
     1020aus sonstigen Tätigkeiten1020      
    Summe: (1010 + 1020)1000      
    1200Sonstige Vermögensgegenstände  
     1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1210

          
     1220aus sonstigen Tätigkeiten1220      
    Summe: (1210 + 1220)1200      
    1300Rechnungsabgrenzungsposten  
     1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1310

          
     1320aus sonstigen Tätigkeiten1320      
    Summe: (1310 + 1320)1300      
    1400Aktive latente Steuern1400      
    1500Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
    1500

          
    1600Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
    1600

          
    1700Summe der Aktiva (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 + 1400 + 1500 + 1600)
    1700

          
          
     
    Passiva
    1800Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten  
     1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1810

          
      davon:  
      1811täglich fällig1811      
      1812mit vereinbarter
    Laufzeit oder
    Kündigungsfrist

    1812

          
     1820aus sonstigen Tätigkeiten1820      
      davon:  
      1821täglich fällig1821      
      1822mit vereinbarter
    Laufzeit oder
    Kündigungsfrist

    1822

          
    Summe: (1810 + 1820)1800      
    1900Verbindlichkeiten gegenüber Kunden  
     1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1910

          
      davon:  
      1911Verbindlichkeiten
    zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

    1911

          
      darunter:  
      1912auf Zahlungskonten1912      
      davon:  
      1913aus der Ausgabe von E-Geld
    1913

          
     1920aus sonstigen Tätigkeiten1920      
    Summe: (1910 + 1920)1900      
    2000Verbindlichkeiten gegenüber
    Instituten im Sinne des § 1
    Absatz 3 ZAG
      
     2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2010

          
     2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
    Summe: (2010 + 2020)2000      
    2100Sonstige Verbindlichkeiten  
     2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2110

          
     2120aus sonstigen Tätigkeiten2120      
    Summe: (2110 + 2120)2100      
    2200Rechnungsabgrenzungsposten  
     2210aus Zahlungsdiensten und
    aus der Ausgabe von E-Geld

    2210

          
     2220aus sonstigen Tätigkeiten2220      
    Summe: (2210 + 2220)2200      
    2300Rückstellungen  
     2310aus Zahlungsdiensten und
    aus der Ausgabe von E-Geld

    2310

          
     2320aus sonstigen Tätigkeiten2320      
    Summe: (2310 + 2320)2300      
    2400Passive latente Steuern2400      
    2500Nachrangige Verbindlichkeiten  
     2510aus Zahlungsdiensten und
    aus der Ausgabe von E-Geld

    2510

          
     2520aus sonstigen Tätigkeiten2520      
    Summe: (2510 + 2520)2500      
    2600Genussrechtskapital2600      
     darunter:  
     2610vor Ablauf von zwei Jahren
    fällig

    2610

          
    2700Fonds für allgemeine Bankrisiken2700      
    2800Eigenkapital  
     2810gezeichnetes Kapital2810      
      darunter:  
      2811stille Einlagen2811      
      2812Abzugsposten:
    Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

    2812



          ./.
     2820Gewinnrücklagen2820      
     2830Gewinnvortrag/Verlust-
    vortrag1)

    2830

          
     2840Bilanzgewinn/Bilanzverlust2) 2840      
    Summe: (2810 + 2820 +(./.)
    2830 +(./.) 2840)

    2800

          
    2900Summe der Passiva (1800 + 1900 + 2000 + 2100 + 2200 + 2300 + 2400 + 2500 + 2600 + 2700 + 2800)

    2900

          

    3000

    Unwiderrufliche Kreditzusagen
      
     3010aus Zahlungsdiensten und
    aus der Ausgabe von E-Geld

    3010

          
     3020aus sonstigen Tätigkeiten3020      
    Summe: (3010 + 3020)3000      
    3100Eventualverbindlichkeiten  
     3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    3110

          
     3120aus sonstigen Tätigkeiten3120      
    Summe: (3110 + 3120)3100      
    Kontrollsumme:
    (1700 + 2900 + 3000 + 3100)

    9010

          
       
    1)
    Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
    Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
    2)
    Vorzeichen angeben.

    Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) GVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

    (Fundstelle: BGBl. I 2018, 2459 - 2461)
       Stand Ende                 
    Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
    Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
    Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
    0100Zinserträge  
     0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
      0111aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
    0111

          
      0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
    forderungen

    0112

          
      Summe: (0111 + 0112)0110      
     0120aus sonstigen Tätigkeiten  
      0121aus Kredit- und Geldmarktgeschäften
    0121

          
      0122aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
    forderungen

    0122

          
      Summe: (0121 + 0122)0120      
      Summe: (0110 + 0120)0100      
    0200Zinsaufwendungen  
     0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0210

          
     0220aus sonstigen Tätigkeiten0220      
      Summe: (0210 + 0220)0200      
    0300Laufende Erträge  
     0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
      0311aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
    0311

          
      0312aus Beteiligungen0312      
      0313aus Anteilen an verbundenen Unter-
    nehmen

    0313

          
     Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      
     0320aus sonstigen Tätigkeiten  
      0321aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren
    0321

          
      0322aus Beteiligungen0322      
      0323aus Anteilen an verbundenen Unter-
    nehmen

    0323

          
     Summe: (0321 + 0322 + 0323)0320      
      Summe: (0310 + 0320)0300      
    0400Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen  
     0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0410

          
     0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
      Summe: (0410 + 0420)0400      
    0500Provisionserträge  
     0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0510

          
     0520aus sonstigen Tätigkeiten0520      
      Summe: (0510 + 0520)0500      
    0600Provisionsaufwendungen  
     0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0610

          
     0620aus sonstigen Tätigkeiten0620      
      Summe: (0610 + 0620)0600      
    0700Sonstige betriebliche Erträge  
     0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0710

          
     0720aus sonstigen Tätigkeiten0720      
      Summe: (0710 + 0720)0700      
    0800Allgemeine Verwaltungsauf-
    wendungen
      
     0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
      0811Personalaufwand0811      
      darunter:  
      0812Löhne und Gehälter0812      
      0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für
    Altersvorsorgung und für Unterstützung

    0813

          
      darunter:  
      0814für Altersvorsorgung0814      
      0815andere Verwaltungsaufwendungen
    0815

          
      Summe: (0811 + 0815)0810      
     0820aus sonstigen Tätigkeiten  
      0821Personalaufwand0821      
      darunter:  
      0822Löhne und Gehälter0822      
      0823Soziale Abgaben und Aufwendungen für
    Altersvorsorgung und für Unterstützung

    0823

          
      darunter:  
      0824für Altersvorsorgung0824      
      0825andere Verwaltungsaufwendungen
    0825

          
      Summe: (0821 + 0825)0820      
      Summe: (0810 + 0820)0800      
    0900Abschreibungen und Wertberich-
    tigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
      
     0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0910

          
     0920aus sonstigen Tätigkeiten0920      
      Summe: (0910 + 0920)0900      
    Kontrollsumme:
    (0100 + 0200 + 0300 + 0400 + 0500 + 0600 + 0700 + 0800 + 0900)

    9010

          
     
    noch Gewinn- und Verlustrechung
    1000Sonstige betriebliche Auf-
    wendungen
      
     1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1010

          
     1020aus sonstigen Tätigkeiten1020      
      Summe: (1010 + 1020)1000      
    1100Abschreibungen und Wertberich-
    tigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie
    Zuführungen zu Rückstellungen
    im Kreditgeschäft
      
     1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1110

          
     1120aus sonstigen Tätigkeiten1120      
      Summe: (1110 + 1120)1100      
    1200Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft  
     1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1210

          
     1220aus sonstigen Tätigkeiten1220      
      Summe: (1210 + 1220)1200      
    1300Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere  
     1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1310

          
     1320aus sonstigen Tätigkeiten1320      
      Summe: (1310 + 1320)1300      
    1400Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren  
     1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1410

          
     1420aus sonstigen Tätigkeiten1420      
      Summe: (1410 + 1420)1400      
    1500Aufwendungen aus Verlustübernahme  
     1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1510

          
     1520aus sonstigen Tätigkeiten1520      
      Summe: (1510 + 1520)1500      
    1600Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2)   
     1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1610

          
     1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      
      Summe: (1610 + 1620)1600      
    1700Außerordentliches Ergebnis2)   
     1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
      1711Außerordentliche
    Erträge

    1711

          
      1712Außerordentliche Aufwendungen
    1712

          
      Summe: (1711 + 1712)1710      
     1720aus sonstigen Tätigkeiten  
      1721Außerordentliche
    Erträge

    1721

          
      1722Außerordentliche Aufwendungen
    1722

          
      Summe: (1721 + 1722)1720      
      Summe: (1710 + 1720)1700      
    1800Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
     1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1810

          
     1820aus sonstigen Tätigkeiten1820      
      Summe: (1810 + 1820)1800      
    1900Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1000 ausgewiesen  
     1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1910

          
     1920aus sonstigen Tätigkeiten1920      
      Summe: (1910 + 1920)1900      
    2000Erträge aus Verlustübernahme  
     2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2010

          
     2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
      Summe: (2010 + 2020)2000      
    2100Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne  
     2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2110

          
     2120aus sonstigen Tätigkeiten2120      
      Summe: (2110 + 2120)2100      
    2200Periodengewinn/Periodenverlust2)  
     2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2210

          
     2220aus sonstigen Tätigkeiten2220      
      Summe: (2210 + 2220)2200      
    Kontrollsumme:
    (9010 + 1000 + 1100 + 1200 + 1300 +
    1400 + 1500 + 1600 + 1700 + 1800 +
    1900 + 2000 + 2100 + 2200)

    9020

          
       
    1)
    Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
    Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
    2)
    Vorzeichen angeben.

    Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1) WAZAG Weitere Angaben gemäß § 3 ZAGMonAwV – Zahlungsvolumen –

    (Fundstelle: BGBl. I 2018, 2462 - 2463)
       Stand Ende                 
    Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
    Zahlungsvolumen1) ) 
    0100Zahlungsvolumen als Betrag
    (Beträge lauten auf volle Euro2) )

    0100

          
     davon:   
     0110Einzahlungsgeschäft0110      
     0120Auszahlungsgeschäft0120      
     0130aus Zahlungsgeschäft
    ohne/mit Kreditgewährung
      
      darunter:  
      0131aus Lastschrift-
    geschäft

    0131

          
      0132aus Zahlungskartengeschäft
    0132

          
      0133aus Überweisungsgeschäft
    0133

          
       Summe: (0131 + 0132 + 0133)    
    0130

          
     0140aus Akquisitionsgeschäft0140      
     0150aus Finanztransfergeschäft  
      darunter:  
      0151nach Deutschland
    eingehende Transfers

    0151

          
      0152von Deutschland
    ausgehende Transfers

    0152

          
      0153innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
    0153

          
      0154außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
    0154

          
       Summe: (0151 + 0152 + 0153 + 0154)
    0150

          
    0200Anzahl der Zahlungsvorgänge0200      
     davon:  
     0210Einzahlungsgeschäft0210      
     0220Auszahlungsgeschäft0220      
     0230aus Zahlungsgeschäft
    ohne/mit Kreditgewährung
      
      darunter:  
      0231aus Lastschrift-
    geschäft

    0231

          
      0232aus Zahlungskartengeschäft
    0232

          
      0233aus Überweisungsgeschäft
    0233

          
       Summe: (0231 + 0232 + 0233)    
    0230

          
     0240aus Akquisitionsgeschäft0240      
     0250aus Finanztransfergeschäft  
      darunter:  
      0251nach Deutschland
    eingehende Transfers

    0251

          
      0252von Deutschland
    ausgehende Transfers

    0252

          
      0253innerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
    0253

          
      0254außerhalb Deutschlands abgewickelte Transfers
    0254

          
       Summe: (0251 + 0252 + 0253 + 0254)
    0250

          
    0300Anzahl der ausgegebenen
    Zahlungsinstrumente

    0300

          
    0400Rückbelastungen bei der
    Erbringung von Zahlungsdiensten
      
     0410Anzahl der Rückbelastungen0410      
     0420Gesamtbetrag der Rückbelastungen
    0420

          
    0500Angaben zum E-Geld-Geschäft  
     0510Höhe des durchschnittlichen E-Geld-Umlaufs
    0510

          
     0520Anzahl der ausgegebenen
    E-Geld-Instrumente

    0520

          
    0600Zahlungsauslösedienste  
     0610Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren
    0610

          
     0620Anzahl der ausgelösten Zahlungsvorgänge
    0620

          
     0630Gesamtwert der ausgelösten Zahlungsvorgänge
    0630

          
    0700Kontoinformationsdienste  
     0710Wert der eingegangenen Erstattungsbegehren
    0710

          
     0720Anzahl der Zahlungskonten, auf die zugegriffen wurde
    0720

          
     0730Gesamtzahl der Kunden, die Kontoinformationsdienste nutzen
    0730

          
          
    1)
    Es sind jeweils die Beträge bzw. Stückzahlen der einzelnen Berichtsmonate als Summen zu melden.
    2)
    Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
    Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Positionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

    Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) ESTZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Vermögensstatus –

    (Fundstelle: BGBl. I 2018, 2464 - 2465)
       Stand Ende                 
    Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
    Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
    Aktiva
    Barreserve  
     0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0110

          
    Forderungen an Kreditinstitute  
     0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0210

          
      darunter:  
      0211auf Treuhandkonten0211      
     aus sonstigen Tätigkeiten  
      0221täglich fällig0221      
      0222andere Forderungen0222      
    Forderungen an Kunden  
     0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0310

          
      darunter:  
      0311aus Provisionen0311      
      0312aus Krediten0312      
      darunter:  
      0313aus Kreditkarten-
    geschäften

    0313

          
    Forderungen an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG  
     0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0410

          
     0420aus sonstigen Tätigkeiten0420      
    Summe: (0410 + 0420)0400      
    Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere  
     Geldmarktpapiere  
      0511aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0511

          
     Anleihen und Schuld-
    verschreibungen
      
      0521aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0521

          
    Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere  
     0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0610

          
    Beteiligungen  
     0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0710

          
      darunter:  
      0711an Kreditinstituten0711      
      0712an Finanzdienst-
    leistungsinstituten

    0712

          
      0713an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
    0713

          
     aus sonstigen Tätigkeiten  
      darunter:  
      0723an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
    0723

          
    Anteile an verbundenen Unternehmen  
     0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld0810      
      darunter:  
      0811an Kreditinstituten0811      
      0812an Finanzdienst-
    leistungsinstituten

    0812

          
      0813an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
    0813

          
     aus sonstigen Tätigkeiten  
      darunter:  
      0823an Instituten im Sinne des § 1 Absatz 3 ZAG
    0823

          
    Immaterielle Anlagewerte  
     0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0910

          
    Sachanlagen  
     1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1010

          
    Sonstige Vermögensgegenstände  
     1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1210

          
    Rechnungsabgrenzungsposten  
     1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1310

          
    Aktive latente Steuern1400      
    Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
    Vermögensverrechnung

    1600

          
     
    Passiva
    Verbindlichkeiten gegenüber Kredit-
    instituten
      
     1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1810

          
      davon:  
      1811täglich fällig1811      
      1812mit vereinbarter
    Laufzeit oder
    Kündigungsfrist

    1812

          
     aus sonstigen Tätigkeiten  
      davon:  
      1821täglich fällig1821      
      1822mit vereinbarter
    Laufzeit oder
    Kündigungsfrist

    1822

          
    Verbindlichkeiten gegenüber Kunden  
     1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1910

          
      davon:  
      1911Verbindlichkeiten
    zur Ausführung von Zahlungsvorgängen

    1911

          
      darunter:  
      1912auf Zahlungskonten1912      
      darunter:  
      1913aus der Ausgabe von
    E-Geld

    1913

          
    Verbindlichkeiten gegenüber Zahlungsinstituten  
     2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2010

          
     2020aus sonstigen Tätigkeiten2020      
    Summe: (2010 + 2020)2000      
    Sonstige Verbindlichkeiten  
     2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2110

          
    Rechnungsabgrenzungsposten  
     2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2210

          
    Rückstellungen  
     2310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2310

          
    Passive latente Steuern2400      
    Nachrangige Verbindlichkeiten  
     2510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2510

          

    Unwiderrufliche Kreditzusagen
      
     3010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    3010

          
    Eventualverbindlichkeiten  
     3110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    3110

          
    Kontrollsumme:
    (0110 + 0210 + 0221 + 0222 + 0310 +
    0400 + 0511 + 0521 + 0610 + 0710 +
    0723 + 0810 + 0823 + 0910 + 1010 +
    1210 + 1310 + 1400 + 1600 + 1810 +
    1821 + 1822 + 1910 + 2000 + 2110 +
    2210 + 2310 + 2400 + 2510 + 3010 +
    3110)

    9010

          
          
    1)
    Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
    Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.

    Anlage 5 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) EGVZAG Monatsausweis gemäß § 29 Absatz 1 Satz 1 ZAG – Gewinn- und Verlustrechnung –

    (Fundstelle: BGBl. I 2018, 2466 - 2467)
       Stand Ende                 
    Institutsnummer                   Prüfziffer            Name                                                 Ort                             
    Die angegebenen Beträge lauten auf volle Euro1) )
    Übersicht Gewinn- und Verlustrechnung
    Zinserträge  
     0110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
      0111aus Kredit- und
    Geldmarktgeschäften

    0111

          
      0112aus festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuch-
    forderungen

    0112

          
    Summe: (0111 + 0112)0110      
    Zinsaufwendungen  
     0210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0210

          
    Laufende Erträge  
     0310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
      0311aus Aktien und
    anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren

    0311

          
      0312aus Beteiligungen0312      
      0313aus Anteilen an
    verbundenen
    Unternehmen

    0313

          
    Summe: (0311 + 0312 + 0313)0310      
    Erträge aus Gewinngemeinschaften,
    Gewinnabführungs- oder Teilgewinn-
    abführungsverträgen
      
     0410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0410

          
    Provisionserträge  
     0510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0510

          
    Provisionsaufwendungen  
     0610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0610

          
    Sonstige betriebliche Erträge  
     0710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0710

          
    Allgemeine Verwaltungsaufwendungen  
     0810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
      0811Personalaufwand0811      
      darunter:  
      0812Löhne und Gehälter0812      
      0813Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung
    0813

          
      darunter:  
      0814für Altersvorsorgung0814      
      0815andere Verwaltungsaufwendungen
    0815

          
    Summe: (0811 + 0815)0810      
     aus sonstigen Tätigkeiten  
      Personalaufwand  
      darunter:  
      Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorgung und für Unterstützung  
      darunter:  
      0824für Altersvorsorgung0824      
    Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen  
     0910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    0910

          
    Kontrollsumme:
    (0110 + 0210 + 0310 + 0410 + 0510 +
    0610 + 0710 + 0810 + 0824 + 0910)

    9010

          
     
    noch Gewinn- und Verlustrechung
    Sonstige betriebliche Aufwendungen  
     1010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1010

          
    Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft  
     1110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1110

          
    Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft  
     1210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1210

          
    Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere  
     1310aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1310

          
    Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren  
     1410aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1410

          
    Aufwendungen aus Verlustübernahme  
     1510aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1510

          
    Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit2)   
     1610aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1610

          
     1620aus sonstigen Tätigkeiten1620      
    Außerordentliches Ergebnis2)   
     1710aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld  
      1711Außerordentliche
    Erträge

    1711

          
      1712Außerordentliche Aufwendungen
    1712

          
    Summe: (1711 + 1712)1710      
    Steuern vom Einkommen und vom Ertrag  
     1810aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1810

          
    Sonstige Steuern, soweit nicht unter Position 1010 ausgewiesen  
     1910aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    1910

          
    Erträge aus Verlustübernahme  
     2010aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2010

          
    Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne  
     2110aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2110

          
    Periodengewinn/Periodenverlust2)   
     2210aus Zahlungsdiensten und aus der Ausgabe von E-Geld
    2210

          
    Kontrollsumme:
    (9010 + 1010 + 1110 + 1210 + 1310 +
    1410 + 1510 + 1610 + 1620 + 1710 +
    1810 + 1910 + 2010 + 2110 + 2210)

    9020

          
          
    1)
    Angaben bitte ohne Kommastellen, Rundung nach kaufmännischer Rundungsregel (5/4).
    Umrechnung von nicht auf Euro lautenden Aktiv- und Passivpositionen (Fremdwährungspositionen): Fremdwährungspositionen sind zu dem jeweils von der EZB am Meldestichtag festgestellten und von der Bundesbank veröffentlichten Referenzkurs („ESZB-Referenzkurs“) in Euro umzurechnen. Bei der Umrechnung von Währungen, für die kein ESZB-Referenzkurs veröffentlicht wird, sind die Mittelkurse aus feststellbaren An- und Verkaufskursen des Stichtags zugrunde zu legen. Vermögensgegenstände, die nicht als Bestandteil der Fremdwährungsposition behandelt werden, dürfen zu dem bei der Erstverbuchung verwendeten Devisenkurs umgerechnet werden. In den Meldungen für die Zweigstellen im Ausland sind Fremdwährungsbeträge direkt, das heißt ohne Zwischenumrechnung in die Währung des Sitzlandes, in die Währung umzurechnen, in der die Meldung erstellt wird.
    2)
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