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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Vom 29. März 2011

    Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Vom 29. März 2011
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (GVBl. S. 238)

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 29. März 201107.04.2011
    Eingangsformel07.04.2011
    § 1 - Steuersatz für die Grunderwerbsteuer01.01.2017
    § 2 - Inkrafttreten07.04.2011
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1 Steuersatz für die Grunderwerbsteuer

    (1) Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf in Thüringen gelegene Grundstücke beziehen, beträgt 6,5 vom Hundert.
    (2) Der Steuersatz nach Absatz 1 ist auf Erwerbsvorgänge anzuwenden, die ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes verwirklicht werden.

    § 2 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 29. März 2011 Die Präsidentin des Landtags Birgit Diezel
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