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DE - Landesrecht Thüringen

Entscheidung der Landesregierung über den Fortbestand und die Abwicklung von Einrichtungen des Landes Thüringen Vom 11. Dezember 1990

Entscheidung der Landesregierung über den Fortbestand und die Abwicklung von Einrichtungen des Landes Thüringen Vom 11. Dezember 1990
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Entscheidung der Landesregierung über den Fortbestand und die Abwicklung von Einrichtungen des Landes Thüringen vom 11. Dezember 199011.12.1990
Eingangsformel11.12.1990
Anlage - Anlage zur Bekanntmachung der Landesregierung vom 11. Dezember 199011.12.1990
A Gemeinsame Einrichtungen der Ressorts11.12.1990
B Ressortgebundene Einrichtungen11.12.1990
B Sonstige Einrichtungen11.12.1990
Auf Grund des Art. 13 Abs. 1 Satz 4 des Einigungsvertrages hat die Landesregierung beschlossen:
1.
Einrichtungen des Landes Thüringen
1.1
Einrichtungen des Landes Thüringen im Sinne dieser Bekanntmachung sind
-
die Verwaltungsorgane und sonstige der öffentlichen Verwaltung und Rechtspflege dienenden Einrichtungen, deren Rechtsträger das Land ist, insbesondere die Einrichtungen nach Art. 13 Abs. 1 und 3 des Einigungsvertrages (landesunmittelbare Einrichtungen);
-
die juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Verfassungsraum des Landes (mittelbare Landeseinrichtungen).
1.2
Nicht betroffen sind
-
Einrichtungen, die nach Maßgabe des Art. 13 Abs. 1 Satz 2 des Einigungsvertrages in der gemeinsamen Trägerschaft der Länder stehen (gemeinsame Einrichtungen);
-
die kreisangehörigen Gemeinden, kreisfreien Städte und Landkreise.
2.
Fortzuführende und abzuwickelnde Einrichtungen
2.1
Die in der Anlage aufgeführten Einrichtungen werden im dort bestimmten Umfang bis zur Entscheidung über die neue Organisation der Landesverwaltung fortgeführt.
Die übrigen Einrichtungen und die Organisationseinheiten der fortzuführenden Einrichtungen, die entfallen, werden mit Wirkung vom 1. Januar 1991 abgewickelt.
2.2
Die obersten Landesbehörden oder die von Ihnen ermächtigten Stellen legen fest,
1.
welche Organisationseinheiten in abzuwickelnden Einrichtungen Aufgaben wahrnehmen, die weiter durchzuführen sind (vgl. Abschnitt 4.2.1 Satz 2 der Bekanntmachung der Landesregierung vom 11. Dezember 1990 zur Zuordnung von Einrichtungen des Landes Thüringen zu den Geschäftsbereichen der Landesregierung);
2.
welche Abwicklungsaufgaben im übrigen wie lange durchzuführen sind.
2.3
Organisationseinheiten in abzuwickelnden Einrichtungen welche Aufgaben wahrnehmen, die weiter durchzuführen sind (Abschnitt 2.2 Nr. 1), werden von den obersten Landesbehörden fortzuführenden Einrichtungen zugeordnet oder den obersten Landesbehörden vorläufig angegliedert. Solange eine solche Entscheidung nicht getroffen ist, nehmen diese Organisationseinheiten ihre Aufgaben weiterhin als Teil der abzuwickelnden Einrichtungen, längstens jedoch bis zur Neuorganisation der Landesverwaltung wahr. Die Zuordnung von Organisationseinheiten auf fortzuführende Einrichtungen oder ihre Angliederung an eine oberste Landesbehörde bedarf einer Rechtsverordnung auf der Grundlage des § 14 Abs. 3 der Vorläufigen Landessatzung für das Land Thüringen vom 7. November 1990 (GBl. Nr. 1 S. 1), wenn damit Zuständigkeiten für belastende Eingriffe begründet werden. Im übrigen wird über die Zuordnung durch Verwaltungsvorschrift der beteiligten obersten Landesbehörden entschieden.
3.
Arbeitsverhältnisse
3.1
Die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern
-
in Einrichtungen, die ganz oder zum Teil (Abschnitt 2.1 Satz 1 i.V.m der Anlage) fortgeführt werden, oder
-
die Organisationseinheiten angehören, die spätestens zum 1. Januar 1991 nach Maßgabe des Abschnitts 2.3. Satz 1 anderen fortzuführenden Einrichtungen zugeordnet oder obersten Landesbehörden vorläufig angegliedert werden, bestehen fort.
Die Arbeitsverhältnisse der übrigen Arbeitnehmer ruhen mit Wirkung vom 1. Januar 1991 nach Maßgabe des Kapitels XIX Sachgebiet A, Abschnitt II, Nr. 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Sätze 2 ff. der Anlage 1 des Einigungsvertrages.
3.2
Die obersten Landesbehörden oder die von ihnen beauftragten Stellen können mit Arbeitnehmern in abzuwickelnden Einrichtungen oder in abzuwickelnden Organisationseinheiten in im übrigen fortbestehenden Einrichtungen befristete neue Arbeitsverhältnisse begründen, soweit das zur Durchführung von weiter wahrzunehmenden Aufgaben oder von Abwicklungsaufgaben erforderlich ist. Als Frist ist der Zeitpunkt nach Abschnitt 2.2 Nr. 2, längstens aber der Zeitpunkt, zu dem das ruhende Arbeitsverhältnis enden würde, vorzusehen.
Das Einkommen aus diesem Arbeitsverhältnis wird nach Maßgabe des Kapitels XIX Sachgebiet A, Abschnitt II Nr. 1 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 der Anlage 1 des Einigungsvertrages auf das monatliche Wartegeld angerechnet.
3.3
Für die Richter und Staatsanwälte gelten die besonderen Vorschriften nach Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 8 der Anlage 1 des Einigungsvertrages.
4.
Kündigung von Arbeitsverhältnissen
Die für die Personalverwaltung zuständigen Stellen prüfen bei den fortbestehenden oder ruhenden Arbeitsverhältnissen, ob diese nach Maßgabe des Kapitels XIX Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Absätze 4 und 5 der Anlage 1 des Einigungsvertrages außerordentlich oder ordentlich zu kündigen sind.
Zur Feststellung von Kündigungsgründen nach Abs. 5 sollen sie die Mitarbeiter zur Abgabe von Erklärungen auffordern. Im Falle der ordentlichen Kündigung ist zugleich über die Gewährung von Übergangsgeld zu entscheiden.

Anlage

Anlage zur Bekanntmachung der Landesregierung vom 11. Dezember 1990
Fortzuführende Einrichtungen des Landes Thüringen sind unbeschadet des Art. 35 Abs. 4 Einigungsvertrag:

A Gemeinsame Einrichtungen der Ressorts

1.
Liegenschaftsdienste in Erfurt, Gera und Suhl mit ihren Außenstellen (Innenministerium, Justizministerium)
2.
Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung mit folgenden Organisationseinheiten (Innenministerium, Ministerium für Wirtschaft und Technik, Umweltministerium)
-
Eich- und Meßwesen
-
Baustatik
-
Materialprüfung
-
Gerätesicherheit und Warenprüfung
-
Umweltverträglichkeit von Produkten und Verfahren
3.
Bezirkshygieneinspektion und Bezirkshygieneinstitut Erfurt, Gera, Suhl (Ministerium für Soziales und Gesundheit, Umweltministerium)

B Ressortgebundene Einrichtungen

In allen Bildungseinrichtungen dieser Positivliste sind die per 9. 10. 1989 existierenden Struktureinheiten der marxistisch-leninistischen Aus- und Weiterbildung bzw. deren Nachfolgeeinrichtungen abzuwickeln.
1.
Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei
1.1
Gästehaus der Landesregierung in Erfurt
1.2
Amt für Gleichstellung, Erfurt
1.3
Lehrgangs-, Schulungs- und Ferienheim, Tambach-Dietharz
2.
Geschäftsbereich Innenministerium
2.1
Polizeibehörden mit zugeordneten Einrichtungen, ausgenommen folgende Organisationseinheiten:
-
Betriebsschutz
-
Transportpolizei
-
Dienstzweige Paß- und Meldewesen der Kreispolizeiämter
-
Sachgebiete Erlaubniswesen im Dienstzweig Schutzpolizei
-
Sachgebiete Kfz-Zulassung, Personenzulassung und Verkehrsorganisation im Dienstzweig Verkehrspolizei
2.2
Munitionsbergungsdienst Thüringen
2.3
Polikliniken und Medizinischer Dienst der Polizei
2.4
Finanzen der Polizeibehörden Thüringen, Gera, Suhl
2.5
Zentralverwaltung für Statistik Erfurt, Gera, Suhl
2.6
Einrichtung für Geodäsie und Kartographie Erfurt
2.7
Versorgungsstützpunkt für Freiwillige Feuerwehren, Neudietendorf
2.8
Bezirkskatastrophenlager Erfurt, Gera, Suhl
2.9
Schlauch- und Gerätestützpunkte, Ilmenau, Schmalkalden, Rudolstadt
2.10
Versorgungseinrichtung Zentrale Kraftfahrzeugwerkstatt, Weimar, mit Instandsetzungsbetrieb Feuerwehr, Kromsdorf
2.11
Ingenieurschule für Bauwesen Erfurt, Gotha
2.12
Ingenieurschule für Baustofftechnologie, Apolda
2.13
Höhere Bauaufsichtsbehörde (staatliche Bauaufsicht) Erfurt, Gera, Suhl
3.
Geschäftsbereich Finanzministerium
3.1
Fachschule für Finanzwirtschaft Gotha mit Ausnahme der Fachbereiche
-
Banken
-
Versicherungen
-
Rechnungswesen
3.2
Zentrale Gehaltsstellen Erfurt, Gera, Suhl
3.3
Finanzämter
4.
Geschäftsbereich Justizministerium
4.1
Gerichte
4.2
Staatsanwaltschaften
4.3
Justizvollzug mit Ausnahme der Justizvollzugsanstalt Altenburg
5.
Geschäftsbereich Kultusministerium
5.1
39 Volkshochschulen
5.2
4 Schulen mit Abiturausbildung mit erweitertem Unterrichtsangebot (ehem. Kinder- und Jugendsportschulen)
5.3
Spezialschulen für Sprachen, Musik und Naturwissenschaften
5.4
13 Technische Fachschulen
5.5
Pädagogische Fachschulen Gotha, Schmalkalden, Altenburg und Gera
6.
Geschäftsbereich Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Im Hochschulbereich werden die
-
Friedrich-Schiller-Universität Jena
-
Hochschule für Musik "Franz Liszt" Weimar
-
Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar
-
Medizinische Akademie Erfurt
-
Technische Hochschule Ilmenau
-
Pädagogische Hochschule Erfurt
mit Wirkung vom 1. 1. 1991 auf das Land Thüringen mit folgenden Ausnahmen überführt:
6.1
Friedrich-Schiller-Universität Jena
Nicht übernommen in der bisherigen Form:
-
Sektion Marxismus-Leninismus bzw. die Nachfolgeeinrichtungen Sektion für Politikwissenschaft und Sozialwissenschaft und die Abteilung für Vergleichende Ideengeschichte
-
Sektion Staats- und Rechtswissenschaft, Sektion Wirtschaftswissenschaft
-
Sektionen Erziehungswissenschaft, Philosophie, Geschichte
-
Sektion Sportwissenschaft
-
Sektion Literatur- und Kunstwissenschaft
-
Abteilung Marx-Engels-Gesamtausgabe-Forschung (MEGA)
-
Sektion Psychologie
-
Aus der Medizinischen Fakultät folgende Einrichtungen:
Die Institute für Sozialhygiene, Sportmedizin, die Abteilungen Epidemiologie, Synoptik der Pathologischen Anatomie, Katastrophenmedizin.
6.2
Franz-Liszt-Hochschule Weimar
Nicht übernommen in der bisherigen Form werden:
-
Abteilung Marxismus-Leninismus/Sport, Erziehungswissenschaft
-
Abteilung Fremdsprachen
6.3
Hochschule für Architektur und Bauwesen Weimar
Nicht übernommen in der bisherigen Form werden:
-
Sektion Marxismus-Leninismus bzw. Abteilung Gesellschaftswissenschaften
-
Abteilung Hochschulsport, Sprachlehrzentrum
-
Projektierungsbüro
6.4
Medizinische Akademie Erfurt
Nicht übernommen in der bisherigen Form werden:
-
Institut für Marxismus-Leninismus bzw. Institut für Philosophie und Sozialwissenschaften
-
Abteilung für Katastrophenmedizin
-
Hochschulfilm- und Bildstelle
6.5
Technische Hochschule Ilmenau
Nicht übernommen in der bisherigen Form werden:
-
Sektion Marxismus-Leninismus bzw. Sektion Philosophie und Sozialwissenschaften
-
Bereich Ökonomische Kybernetik
-
Institut für Informationswesen, Erfindungswesen und Recht
-
Industrieinstitut
-
Abteilung Plasmatechnik Meiningen
-
Technikum Feinmechanik/Optik/Elektronik Suhl
-
Hochschulfilm- und Bildstelle
6.6
Pädagogische Hochschule Erfurt / Mühlhausen
Nicht übernommen in der bisherigen Form werden:
-
Sektion Marxismus-Leninismus bzw. deren Nachfolgeeinrichtungen Philosophie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
-
Sektion Polytechnik bzw. Nachfolgeeinrichtung Technik/Technologie
-
Sektion Pädagogik/Psychologie und Institut für Unterstufenmethodik bzw. Nachfolgeeinrichtung Erziehungswissenschaft
-
Zentralstelle für Rationalisierung der Lehreraus- und -weiterbildung bzw. Institut für Bildungsmedien

B Sonstige Einrichtungen

6.7
Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur Weimar
6.8
Nationale Mahn- und Gedenkstätte Buchenwald/Weimar
6.9
Museum für Ur- und Frühgeschichte Weimar
6.10
Institut für Denkmalpflege, Arbeitsstelle Erfurt
6.11
Wartburg-Stiftung Eisenach
6.12
Marie-Seebach-Stiftung Weimar
6.13
Panorama Bad Frankenhausen
6.14
Forschungsbibliothek Gotha
6.15
Universitätsbibliothek Jena
6.16
Staatsarchiv Weimar
6.17
Staatsarchiv Meiningen
6.18
Staatsarchiv Rudolstadt
6.19
Bezirksmusikschule Erfurt
6.20
Bezirksmusikschule Suhl
6.21
Theater Meiningen
6.22
Philharmonie Suhl
6.23
Staatliche Museen Meiningen
6.24
Hennebergmuseum Veßra
7.
Geschäftsbereich Ministerium für Wirtschaft und Technik
7.1
Landesamt für Straßenbau, Autobahndirektion
7.2
Straßenbauämter
7.3
Büros für Verkehrsplanung Erfurt, Gera, Suhl
7.4
Gewerbeämter Erfurt, Gera, Suhl
7.5
Technische Überwachung
8.
Geschäftsbereich Umweltministerium
8.1
Staatliche Umweltinspektion Erfurt, Gera, Suhl
8.2
Bergbehörde Erfurt
8.3
Bergbehörde Chemnitz, Außenstelle Gera
8.4
Oberflußmeisterei Erfurt, Gera, Suhl
8.5
Forschungsgruppe der Wasserwirtschaft bei der Oberflußmeisterei Erfurt
8.6
Talsperrenlabor Rudolstadt Schwarza
8.7
Institut für Landschaftsforschung und Naturschutz, Jena
8.8
Vogelschutzwarte Seebach
8.9
Aufbauleitung Bioreservat Vessatal
8.10
Aufbauleitung Thüringische Rhön
8.11
Aufbauleitung Naturpark und Reservatsverwaltung Thüringer Wald, Frankenwald, Eichsfeld
8.12
Aufbauleitung Kyffhäuser
8.13
Naturschutzpflegezentrum Bienstädter Warte
8.14
Thüringer Büro für Regionalplanung, Weimar
8.15
Büro für Territorialplanung, Gera
8.16
Komplexbauleitung Talsperre Tambach-Dietharz
8.17
Fernwasserversorgung Schwarza, Talsperre Leibnitz
9.
Geschäftsbereich Ministerium für Soziales und Gesundheit
9.1
Arbeitshygieneinspektion Erfurt, Gera, Suhl
9.2
Bezirksfachkrankenhaus für Neurologie und Psychiatrie Mühlhausen / Pfaffenrode
9.3
Fachkrankenhäuser für Psychiatrie Mühlhausen, Stadtroda
9.4
Bezirkskrankenhaus Suhl
9.5.
Bezirksnervenklinik Hildburghausen
9.6
Bezirksstelle für Tuberkulose Weimar
9.7
Veterinäruntersuchungs- und Tiergesundheitsamt Bad Langensalza
9.8
Hauptfürsorgestelle Erfurt
9.9
Außenstelle für Arzeneimittelprüfung Jena
9.10
Veterinäruntersuchungs- und Tiergesundheitsamt Jena, Meiningen
10.
Geschäftsbereich Ministerium für Landwirtschaft und Forsten
10.1
Institut für Brau- und Malzindustrie Berlin Außenstelle "Landwirtschaftliche Hopfenforschung" Apolda
10.2
Zentralinstitut für Sonderkulturen und Zierpflanzen Bernburg
Bereich Arznei- und Gewürzpflanzen Artern
10.3
Biologische Zentralanstalt Versuchsstation Artern
10.4
Wissenschaftlich-technisches Zentrum Meiningen, Abteilung Futtermittelprüfung
10.5
Wissenschaftlich-technischen Zentrum Gera, Abteilung Futtermittelprüfung Tautenheim
10.6
Zentralstelle für Sortenwesen Nossen/Sachsen
Versuchsstationen Fambach, Hessberg, Berkach, Kirchengel, Haufeld, Burkersdorf, Bollberg
10.7
Ingenieurschule für Gartenbau Erfurt
10.8
Wissenschaftliches Zentrum Gemüse Erfurt
10.9
Wisse
10.10
Milchwirtschaftliche Untersuchungsanstalt Jena
10.11
Tierzuchtämter Erfurt, Gera, Suhl
10.12
Agraringenieurschule Weimar
10.13
Ingenieurschule Forstwirtschaft Schwarzburg
10.14
Überbetriebliche Ausbildungsstätten Straußfurt, Niederpöllnitz, Gehren, Erfurt
10.15
Wissenschaftlich-technisches Zentrum Arnstadt
10.16
Wissenschaftliches Forschungs- und Überleitungszentrum Thüringer Wald des Instituts für Forstwissenschaften Eberswalde in Suhl
10.17
Arbeitsgruppe Weimar/Jena der Hauptstelle für Forstpflanzenschutz Eberswalde des Instituts für Forstwissenschaften Eberswalde
10.18
Forsteinrichtungsamt Potsdam, Außenstelle Weimar
10.19
Bildungsseminar der Thüringer Agrarverwaltung Gutmannshausen
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