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    DE - Landesrecht Thüringen

    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung Vom 26. Juni 1992

    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung Vom 26. Juni 1992
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung vom 26. Juni 199226.06.1992
    Eingangsformel26.06.1992
    Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Beamtenrechts des Landes Thüringen vom 17. Juli 1991 (GVBl. S. 217) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
    "Landeskonservator - als Leiter des Landesamtes für Denkmalpflege"
    "Kanzler einer Fachhochschule"
    Erfurt, den 26. Juni 1992
    Der Thüringer Ministerpräsident
    Dr. Vogel
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