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    DE - Landesrecht Thüringen

    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung Vom 14. Mai 1993

    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung Vom 14. Mai 1993
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Anordnung des Thüringer Ministerpräsidenten über die Festsetzung einer Amtsbezeichnung vom 14. Mai 199314.05.1993
    Eingangsformel14.05.1993
    Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Beamtenrechts des Landes Thüringen vom 17. Juli 1991 (GVBl. S. 217) setze ich folgende Amtsbezeichnung fest:
    "Landesarchäologe - als Leiter des Thüringischen Landesamtes für Archäologische Denkmalpflege"
    Erfurt, den 14. Mai 1993
    Der Thüringer Ministerpräsident
    Dr. Vogel
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