Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012
Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012
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Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 1 der Anordnung zur Umgliederung der Justizzahlstelle aus der Landesfinanzdirektion in das Oberlandesgericht und Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten vom 17. Juli 2012 (GVBl. S. 304)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle vom 17. Juli 2012 | 01.08.2012 |
Eingangsformel | 01.08.2012 |
Die Justizzahlstelle wird aus der Landesfinanzdirektion im Geschäftsbereich des Finanzministeriums ausgegliedert und in den Geschäftsbereich des Justizministeriums in das Oberlandesgericht eingegliedert. Sitz der Justizzahlstelle ist Gera.
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