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DE - Landesrecht Thüringen

Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012

Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle Vom 17. Juli 2012
*)
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 1 der Anordnung zur Umgliederung der Justizzahlstelle aus der Landesfinanzdirektion in das Oberlandesgericht und Thüringer Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten vom 17. Juli 2012 (GVBl. S. 304)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Anordnung über die Eingliederung der Justizzahlstelle vom 17. Juli 201201.08.2012
Eingangsformel01.08.2012
Die Justizzahlstelle wird aus der Landesfinanzdirektion im Geschäftsbereich des Finanzministeriums ausgegliedert und in den Geschäftsbereich des Justizministeriums in das Oberlandesgericht eingegliedert. Sitz der Justizzahlstelle ist Gera.
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