Thüringer Verordnung zum Übergang der Verfahren infolge der Polizeistrukturreform Vom 13. Juni 2012
Thüringer Verordnung zum Übergang der Verfahren infolge der Polizeistrukturreform Vom 13. Juni 2012
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Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. November 2012 (GVBl. S. 469) |
Fußnoten
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Verkündet als Artikel 2 der Anordnung zur Errichtung und Zusammenlegung von Behörden und Dienststellen der Polizei und Thüringer Verordnung zur Neuordnung der Zuständigkeiten von Polizeibehörden vom 13. Juni 2012 (GVBl. S. 236, 237)
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung zum Übergang der Verfahren infolge der Polizeistrukturreform vom 13. Juni 2012 | 01.07.2012 |
§ 1 | 31.12.2012 |
§ 1
(1) Die bei den Behörden und Dienststellen anhängigen Verfahren werden in dem Stand, in dem sie sich befinden, von den in den Absätzen 2 bis 4 bestimmten Behörden und Dienststellen fortgeführt.
(2) Auf die Landespolizeidirektion gehen alle Verfahren zur Erhebung von Verwaltungskosten, alle bei den Polizeidirektionen anhängigen Disziplinarverfahren und alle von der Polizeidirektion Nordhausen als zentraler Bußgeldstelle der Thüringer Polizei geführten Verfahren in Verkehrsordnungswidrigkeitssachen über.
(3) Auf die Autobahnpolizeiinspektion gehen grundsätzlich alle bei den bisherigen Verkehrspolizeiinspektionen sowie bei den Polizeiinspektionen Kyffhäuser und Saale-Orla geführten Verfahren über, die Sachverhalte auf den Bundesautobahnen zum Gegenstand haben oder die Verstöße gegen Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs betreffen.
(4) Von den nicht in den Absätzen 2 und 3 genannten Verfahren gehen
1.
auf die Landespolizeiinspektion Erfurt
alle Verfahren der Polizeidirektion Erfurt, der Verkehrspolizeiinspektion Erfurt sowie der Polizeiinspektionen Erfurt-Nord, Erfurt-Süd und Zentrale Dienste Erfurt,
2.
auf die Landespolizeiinspektion Gera
alle Verfahren der Polizeidirektion Gera, der Verkehrspolizeiinspektion Gera sowie der Polizeiinspektionen Gera und Zentrale Dienste Gera,
3.
auf die Landespolizeiinspektion Gotha
alle Verfahren der Polizeidirektion Gotha, der Verkehrspolizeiinspektion Gotha sowie der Polizeiinspektionen Gotha und Zentrale Dienste Gotha,
4.
auf die Landespolizeiinspektion Jena
alle Verfahren der Polizeidirektion Jena, der Verkehrspolizeiinspektion Jena sowie der Polizeiinspektionen Jena und Zentrale Dienste Jena,
5.
auf die Landespolizeiinspektion Nordhausen
alle Verfahren der Polizeidirektion Nordhausen, der Verkehrspolizeiinspektion Nordhausen sowie der Polizeiinspektionen Nordhausen und Zentrale Dienste Nordhausen,
6.
auf die Landespolizeiinspektion Saalfeld
alle Verfahren der Polizeidirektion Saalfeld, der Verkehrspolizeiinspektion Saalfeld sowie der Polizeiinspektionen Saalfeld, Rudolstadt und Zentrale Dienste Saalfeld,
7.
auf die Landespolizeiinspektion Suhl
alle Verfahren der Polizeidirektion Suhl, der Verkehrspolizeiinspektion Suhl sowie der Polizeiinspektionen Suhl und Zentrale Dienste Suhl,
8.
auf die Polizeiinspektion Saale-Holzland
alle Verfahren der Polizeiinspektionen Stadtroda und Eisenberg
über.
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