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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" Vom 13. Juli 1993

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" Vom 13. Juli 1993
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" vom 13. Juli 199320.08.1993
Eingangsformel20.08.1993
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft20.08.1993
§ 2 - Gesetzesvorbehalt20.08.1993
§ 3 - Inkrafttreten20.08.1993
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen (VKO) in der Fassung vom 24. Juli 1992 (GVBl. S. 383) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft "Hügelland" im Landkreis Stadtroda wird auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Satz 1 VKO um die nachstehend aufgeführten Gemeinden erweitert:
Geisenhain,
Meusebach,
Lippersdorf-Erdmannsdorf,
Kleinebersdorf und
Eineborn.
(2) Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Hügelland" und hat ihren Sitz in Tröbnitz.

§ 2 Gesetzesvorbehalt

Aus dieser Verordnung kann im Hinblick auf die Bestimmung des § 12 Abs. 5 VKO kein Anspruch auf Bestandsschutz der hiermit erweiterten Verwaltungsgemeinschaft erhoben werden.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 13. Juli 1993
Der Innenminister
Schuster
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