Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" Vom 5. August 1994
Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" Vom 5. August 1994
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" vom 5. August 1994 | 10.09.1994 |
Eingangsformel | 10.09.1994 |
§ 1 - Bildung der Verwaltungsgemeinschaft | 10.09.1994 |
§ 2 - Name und Sitz | 10.09.1994 |
§ 3 - Auflösung bestehender Verwaltungsgemeinschaften | 10.09.1994 |
§ 4 - Inkrafttreten | 10.09.1994 |
Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
§ 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft
(1) Folgende Gemeinden des Landkreises Sömmerda haben auf der Grundlage des § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart:
Alperstedt,
Großmölsen,
Großrudestedt,
Kleinmölsen,
Nöda,
Ollendorf und
Udestedt.
(2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.
§ 2 Name und Sitz
Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Gramme-Aue" und hat ihren Sitz in Großrudestedt.
§ 3 Auflösung bestehender Verwaltungsgemeinschaften
(1) Die bisher bestehenden Verwaltungsgemeinschaften "Alperstedt/Großrudestedt" und "Gramme-Aue" werden aufgelöst.
(2) Die neugebildete Verwaltungsgemeinschaft "Gramme-Aue" ist Rechtsnachfolgerin der beiden aufgelösten Verwaltungsgemeinschaften.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 5. August 1994
Der Innenminister
Schuster
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