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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz Vom 15. März 1995

    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz
    Vom 15. März 1995
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz und der Stadt Gößnitz vom 15. März 199521.04.1995
    Eingangsformel21.04.1995
    § 1 - Erfüllende Gemeinde21.04.1995
    § 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft21.04.1995
    § 3 - Inkrafttreten21.04.1995
    Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
    in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
    vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

    § 1 Erfüllende Gemeinde

    Die Vereinbarung zwischen der Stadt Gößnitz und den Gemeinden Heyersdorf und Ponitz, Landkreis Altenburger Land, daß die Stadt Gößnitz für die Gemeinden Heyersdorf und Ponitz die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

    § 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft

    Die Verwaltungsgemeinschaft "Oberes Pleißental" wird aufgelöst.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 15. März 1995
    Der Innenminister
    Dr. Dewes
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