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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Frauensee und der Gemeinde Tiefenort Vom 19. April 1995

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Frauensee und der Gemeinde Tiefenort Vom 19. April 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Frauensee und der Gemeinde Tiefenort vom 19. April 199512.05.1995
Eingangsformel12.05.1995
§ 1 - Erfüllende Gemeinde12.05.1995
§ 2 - Inkrafttreten12.05.1995
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:

§ 1 Erfüllende Gemeinde

Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Tiefenort und der Gemeinde Frauensee, Wartburgkreis, daß die Gemeinde Tiefenort für die Gemeinde Frauensee die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt
1)
.
Fußnoten
1)
Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2018 (GVBl. S. 273) wird die hier anerkannte Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Frauensee auf die Gemeinde Tiefenort mit Wirkung zum 6. Juli 2018 aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 19. April 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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