Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Frauensee und der Gemeinde Tiefenort Vom 19. April 1995
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Frauensee und der Gemeinde Tiefenort Vom 19. April 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Frauensee und der Gemeinde Tiefenort vom 19. April 1995 | 12.05.1995 |
Eingangsformel | 12.05.1995 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 12.05.1995 |
§ 2 - Inkrafttreten | 12.05.1995 |
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Tiefenort und der Gemeinde Frauensee, Wartburgkreis, daß die Gemeinde Tiefenort für die Gemeinde Frauensee die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt
1)
.
Fußnoten
1)
Gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes vom 28. Juni 2018 (GVBl. S. 273) wird die hier anerkannte Übertragung von Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Frauensee auf die Gemeinde Tiefenort mit Wirkung zum 6. Juli 2018 aufgehoben.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 19. April 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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