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DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Quirla, Möckern und Ruttersdorf-Lotschen und der Stadt Stadtroda und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften "Stadtroda" und "Quirla" Vom 22. September 1995

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung
einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Quirla, Möckern und
Ruttersdorf-Lotschen und der Stadt Stadtroda und über die Auflösung der
Verwaltungsgemeinschaften "Stadtroda" und "Quirla"
Vom 22. September 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Quirla, Möckern und Ruttersdorf-Lotschen und der Stadt Stadtroda und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften "Stadtroda" und "Quirla" vom 22. September 199520.10.1995
Eingangsformel20.10.1995
§ 1 - Erfüllende Gemeinde20.10.1995
§ 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften20.10.1995
§ 3 - Inkrafttreten20.10.1995
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1 Erfüllende Gemeinde

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Stadtroda und den Gemeinden Quirla, Möckern und Ruttersdorf-Lotschen, Saale-Holzland-Kreis, daß die Stadt Stadtroda für die Gemeinden Quirla, Möckern und Ruttersdorf-Lotschen die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt
1)
.
Fußnoten
1)
Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 795) ist die anerkannte Übertragung von Verwaltungsaufgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2019 aufgehoben, soweit sie die Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Quirla auf die Stadt Stadtroda betrifft.

§ 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften

Die Verwaltungsgemeinschaften "Stadtroda" und "Quirla" werden aufgelöst.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 22. September 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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