Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Quirla, Möckern und Ruttersdorf-Lotschen und der Stadt Stadtroda und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften "Stadtroda" und "Quirla" Vom 22. September 1995
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung
einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Quirla, Möckern und
Ruttersdorf-Lotschen und der Stadt Stadtroda und über die Auflösung der
Verwaltungsgemeinschaften "Stadtroda" und "Quirla"
Vom 22. September 1995
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Quirla, Möckern und Ruttersdorf-Lotschen und der Stadt Stadtroda und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaften "Stadtroda" und "Quirla" vom 22. September 1995 | 20.10.1995 |
Eingangsformel | 20.10.1995 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 20.10.1995 |
§ 2 - Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften | 20.10.1995 |
§ 3 - Inkrafttreten | 20.10.1995 |
Aufgrund des
§ 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Stadt Stadtroda und den Gemeinden Quirla, Möckern und Ruttersdorf-Lotschen, Saale-Holzland-Kreis, daß die Stadt Stadtroda für die Gemeinden Quirla, Möckern und Ruttersdorf-Lotschen die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt
1)
.
Fußnoten
1)
Gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 795) ist die anerkannte Übertragung von Verwaltungsaufgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2019 aufgehoben, soweit sie die Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Quirla auf die Stadt Stadtroda betrifft.
§ 2 Auflösung der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften
Die Verwaltungsgemeinschaften "Stadtroda" und "Quirla" werden aufgelöst.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 22. September 1995
Der Innenminister
Dr. Dewes
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