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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Donndorf und der Stadt Wiehe Vom 5. Februar 1996

    Thüringer Verordnung über die Anerkennung
    der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen
    der Gemeinde Donndorf und der Stadt Wiehe
    Vom 5. Februar 1996
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Donndorf und der Stadt Wiehe vom 5. Februar 199615.03.1996
    Eingangsformel15.03.1996
    § 1 - Erfüllende Gemeinde15.03.1996
    § 2 - Inkrafttreten15.03.1996
    Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
    in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung
    vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

    § 1 Erfüllende Gemeinde

    Die Vereinbarung zwischen der Stadt Wiehe und der Gemeinde Donndorf, Kyffhäuserkreis, daß die Stadt Wiehe für die Gemeinde Donndorf die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt
    1)
    .
    Fußnoten
    1)
    Gemäß § 15 Abs. 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 795) ist die anerkannte Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Donndorf auf die Stadt Wiehe mit Wirkung zum 1. Januar 2019 aufgehoben.

    § 2 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 5. Februar 1996
    Der Innenminister
    Dr. Dewes
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