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    DE - Landesrecht Thüringen

    Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Rennsteig" Vom 21. März 1996

    Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Rennsteig"
    Vom 21. März 1996
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Thüringer Verordnung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft "Rennsteig" vom 21. März 199616.05.1996
    Eingangsformel16.05.1996
    § 1 - Bildung der Verwaltungsgemeinschaft16.05.1996
    § 2 - Name und Sitz16.05.1996
    § 3 - Inkrafttreten16.05.1996
    Aufgrund des § 46 Abs. 2 Satz 2 und 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
    vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

    § 1 Bildung der Verwaltungsgemeinschaft

    (1) Folgende Gemeinden des Ilm-Kreises haben auf der Grundlage des
    § 46 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft vereinbart:Frauenwald, Schmiedefeld am Rennsteig und Stützerbach.
    (2) Diese Verwaltungsgemeinschaft wird hiermit anerkannt.

    § 2 Name und Sitz

    Die Verwaltungsgemeinschaft führt den Namen "Rennsteig" und hat ihren Sitz in Schmiedefeld am Rennsteig.

    § 3 Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
    Erfurt, den 21. März 1996
    Der Innenminister
    Dr. Dewes
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