Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Brünn/Thüringen und der Gemeinde Auengrund und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" Vom 8. Juli 1996
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden
Gemeinde zwischen der Gemeinde Brünn/Thüringen und der Gemeinde Auengrund und über die Auflösung
der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund"
Vom 8. Juli 1996
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Brünn/Thüringen und der Gemeinde Auengrund und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" vom 8. Juli 1996 | 01.08.1996 |
Eingangsformel | 01.08.1996 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 01.08.1996 |
§ 2 - Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" | 01.08.1996 |
§ 3 - Inkrafttreten | 01.08.1996 |
Aufgrund des
§ 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Auengrund und der Gemeinde Brünn/Thüringen, Landkreis Hildburghausen, daß die Gemeinde Auengrund für die Gemeinde Brünn/Thüringen die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund"
Die Verwaltungsgemeinschaft "Auengrund" wird aufgelöst.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 8. Juli 1996
Der Innenminister
Dr. Dewes
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