HainspitzuaErfGemAnerkV TH
DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz und der Stadt Eisenberg und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" Vom 9. Juli 1996

Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer
erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz
und der Stadt Eisenberg und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"
Vom 9. Juli 1996
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz und der Stadt Eisenberg und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" vom 9. Juli 199601.08.1996
Eingangsformel01.08.1996
§ 1 - Erfüllende Gemeinde01.08.1996
§ 2 - Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"01.08.1996
§ 3 - Inkrafttreten01.08.1996
Aufgrund des § 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:

§ 1 Erfüllende Gemeinde

Die Vereinbarung zwischen der Stadt Eisenberg und den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz, Saale-Holzland-Kreis, daß die Stadt Eisenberg für die Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.

§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"

Die Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" wird aufgelöst.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 9. Juli 1996
Der Innenminister
Dr. Dewes
Markierungen
Leseansicht