Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz und der Stadt Eisenberg und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" Vom 9. Juli 1996
Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer
erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz
und der Stadt Eisenberg und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"
Vom 9. Juli 1996
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz und der Stadt Eisenberg und über die Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" vom 9. Juli 1996 | 01.08.1996 |
Eingangsformel | 01.08.1996 |
§ 1 - Erfüllende Gemeinde | 01.08.1996 |
§ 2 - Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" | 01.08.1996 |
§ 3 - Inkrafttreten | 01.08.1996 |
Aufgrund des
§ 51 Satz 1 und 2
in Verbindung mit
§ 46 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
§ 1 Erfüllende Gemeinde
Die Vereinbarung zwischen der Stadt Eisenberg und den Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz, Saale-Holzland-Kreis, daß die Stadt Eisenberg für die Gemeinden Hainspitz, Gösen, Petersberg und Rauschwitz die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt.
§ 2 Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal"
Die Verwaltungsgemeinschaft "Wethautal" wird aufgelöst.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Erfurt, den 9. Juli 1996
Der Innenminister
Dr. Dewes
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