MellingenVwGemEuaV TH
DE - Landesrecht Thüringen

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" sowie über die Aufhebung der Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Stadt Magdala und der Stadt Blankenhain Vom 30. November 2001

Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen"
sowie über die Aufhebung der Anerkennung der Vereinbarung einer
erfüllenden Gemeinde zwischen der Stadt Magdala und der Stadt Blankenhain
Vom 30. November 2001
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Thüringer Verordnung über die Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" sowie über die Aufhebung der Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Stadt Magdala und der Stadt Blankenhain vom 30. November 200101.01.2002
Eingangsformel01.01.2002
§ 1 - Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft01.01.2002
§ 2 - Aufhebung der Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde01.01.2002
§ 3 - In-Kraft-Treten01.01.2002
Aufgrund des § 46 Abs. 3
und des § 51 Satz 2 in Verbindung mit
§ 46 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
in der Fassung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Juli 2000 (GVBl. S. 177), verordnet das Innenministerium:

§ 1 Erweiterung der Verwaltungsgemeinschaft

Die Verwaltungsgemeinschaft "Mellingen" im Landkreis Weimarer Land wird um die Stadt Magdala erweitert.

§ 2 Aufhebung der Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde

Die Anerkennung der Vereinbarung zwischen der Stadt Magdala und der Stadt Blankenhain, dass die Stadt Blankenhain die Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft (erfüllende Gemeinde) wahrnimmt, wird aufgehoben.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Stadt Magdala und der Stadt Blankenhain vom 24. November 1995 (GVBl. S. 408) außer Kraft.
Erfurt, den 30. November 2001
Der Innenminister
Christian Köckert
Markierungen
Leseansicht