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DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen Vom 7. März 2011

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt
über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen
Vom 7. März 2011
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen vom 7. März 201112.03.2011
Artikel 112.03.2011
Artikel 212.03.2011

Artikel 1

(1) Dem am 8. November 2010 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt über die Übertragung der Zuständigkeit in Staatsschutz-Strafsachen wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen
*
.
Fußnoten
*)
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 8. April 2011
(GVBl. LSA S. 559) ist der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 5 Abs. 2 am 01.04.2011 in Kraft getreten.]

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Magdeburg, den 7. März 2011.
Der Präsident des Landtages Der Ministerpräsident Die Ministerin der Justiz
von Sachsen-Anhalt des Landes Sachsen-Anhalt des Landes Sachsen-Anhalt
Steinecke Prof. Dr. Böhmer Prof. Dr. Kolb
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