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    DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder Vom 26. Juni 2013

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben
    nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung
    und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung
    und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung
    zur Errichtung und zum Betrieb eines
    gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
    Vom 26. Juni 2013
    Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder vom 26. Juni 201305.07.2013
    Artikel 105.07.2013
    Artikel 205.07.2013

    Artikel 1

    (1) Dem in dem Zeitraum vom 7. August 2012 bis zum 5. Dezember 2012 unterzeichneten
    Staatsvertrag über die Übertragung von Aufgaben nach §§ 802k Abs. 1 Satz 2, 882h Abs. 1 Satz 2 und 3 der Zivilprozessordnung und § 6 Abs. 1 Schuldnerverzeichnisführungsverordnung und § 7 Abs. 1 Satz 1 der Vermögensverzeichnisverordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Vollstreckungsportals der Länder
    wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag
    wird nachstehend veröffentlicht.
    (3) Der Tag, an dem der
    Staatsvertrag nach seinem § 8 Abs. 1 Satz 4
    in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen
    *
    .
    Fußnoten
    *)
    [Entsprechend der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2013
    (GVBl. LSA S. 503) ist der Staatsvertrag nach seinem
    § 8 Abs. 1 Satz 4 am 11. Oktober 2013 in Kraft getreten.]

    Artikel 2

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
    Magdeburg, den 26. Juni 2013.
    Der Präsident des Landtages Der Ministerpräsident Die Ministerin
    von Sachsen-Anhalt des Landes Sachsen-Anhalt für Justiz und Gleichstellung
    des Landes Sachsen-Anhalt
    Gürth Dr. Haseloff Prof. Dr. Kolb
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