StBerFAngEignV
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung

    StBerFAngEignV
    Ausfertigungsdatum: 07.09.2005
    Vollzitat:
    "Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung vom 7. September 2005 (BGBl. I S. 2776)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 1. 4.2005 +++)

    Eingangsformel

    Auf Grund des § 30 Abs. 4 Nr. 3 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung:

    § 1

    Die für die fachliche Eignung erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt für den Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte, wer als Wirtschaftsprüfer/Wirtschaftsprüferin, vereidigter Buchprüfer/vereidigte Buchprüferin, Steuerberater/Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigter/Steuerbevollmächtigte bestellt oder anerkannt ist.

    § 2

    Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 2005 in Kraft.
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