Bekanntmachung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Vom 4. März 2004
Bekanntmachung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Vom 4. März 2004
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Bekanntmachung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. März 2004 | 12.03.2004 |
Eingangsformel | 12.03.2004 |
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2004 - 2 BvR 834, 1588/02 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
a)
(betrifft Bayern)
b)
Das Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt über die Unterbringung besonders rückfallgefährdeter Personen zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (UnterbringungsG - UBG) vom 6. März 2002 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt Seite 80) ist mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Artikel 70 Absatz 1 und Artikel 72 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar.
c)
Die Gesetze bleiben nach Maßgabe der Gründe bis zum 30. September 2004 anwendbar. Soweit Unterbringungen auf Grund dieser Gesetze vollzogen werden, haben die zuständigen Gerichte unverzüglich zu überprüfen, ob die Unterbringungsentscheidungen der Maßgabe der nachfolgenden Entscheidungsgründe genügen.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Abs. 2 Satz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.
Magdeburg, den 4. März 2004.
Der Minister der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
In Vertretung
Pleye
Feedback