GemNeuglG BLK
DE - Landesrecht Sachsen-Anhalt

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Burgenlandkreis (GemNeuglG BLK) Vom 8. Juli 2010

Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt
betreffend den Landkreis Burgenlandkreis
(GemNeuglG BLK)
Vom 8. Juli 2010
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Neugliederung der Gemeinden im Land Sachsen-Anhalt betreffend den Landkreis Burgenlandkreis (GemNeuglG BLK) vom 8. Juli 201001.09.2010
§ 1 - Verbandsgemeinde Unstruttal01.09.2010
§ 2 - Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land, Verwaltungsgemeinschaft Saaletal01.09.2010
§ 3 - Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund01.01.2011
§ 4 - Verwaltungsgemeinschaft Vier Berge - Teucherner Land01.01.2011
§ 5 - Inkrafttreten01.09.2010

§ 1 Verbandsgemeinde Unstruttal

Die Gemeinde Reinsdorf wird in die Mitgliedsgemeinde Stadt Nebra (Unstrut) der Verbandsgemeinde Unstruttal eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst.

§ 2 Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land, Verwaltungsgemeinschaft Saaletal

(1) Die Gemeinde Leißling der Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land wird in die Stadt Weißenfels eingemeindet. Die eingemeindete Gemeinde wird aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Weißenfelser Land gilt
§ 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes
.
(2) Die Gemeinden Burgwerben, Großkorbetha, Reichardtswerben, Schkortleben, Storkau, Tagewerben und Wengelsdorf der Verwaltungsgemeinschaft Saaletal werden in die Stadt Weißenfels eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Saaletal gilt
§ 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes
.

§ 3 Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund

Die Gemeinden Dehlitz (Saale), Sössen und Zorbau werden in die Stadt Lützen eingemeindet. Die eingemeindeten Gemeinden werden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Lützen-Wiesengrund gilt
§ 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes
.

§ 4 Verwaltungsgemeinschaft Vier Berge - Teucherner Land

Aus der Stadt Teuchern und den Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz und Trebnitz wird die Einheitsgemeinde Stadt Teuchern gebildet. Mit Bildung der neuen Stadt werden die an der Neubildung beteiligte Stadt und die beteiligten Gemeinden aufgelöst. Für die Verwaltungsgemeinschaft Vier Berge - Teucherner Land gilt
§ 2 Abs. 5 Satz 1 des Gemeindeneugliederungs-Grundsätzegesetzes
.

§ 5 Inkrafttreten

Die §§ 3 und
4 treten am 1. Januar 2011 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. September 2010 in Kraft.
Magdeburg, den 8. Juli 2010.
Der Präsident des Landtages von Sachsen-Anhalt Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt Der Minister des Innern des Landes Sachsen-Anhalt
In Vertretung
Dr. Fikentscher Prof. Dr. Böhmer Hövelmann
Vizepräsident
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