Verordnung über die örtliche Zuständigkeit bei der Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe Vom 6. Dezember 2005
Verordnung über die örtliche Zuständigkeit bei der Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe Vom 6. Dezember 2005
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Verordnung vom 1. Dezember 2010 (GVBl. LSA S. 562) |
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Verordnung über die örtliche Zuständigkeit bei der Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 6. Dezember 2005 | 13.12.2005 |
Eingangsformel | 13.12.2005 |
§ 1 - Örtliche Zuständigkeit bei der Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers | 08.12.2010 |
§ 2 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten | 08.12.2010 |
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - vom 11. Januar 2005 (GVBl. LSA S. 8) in Verbindung mit Abschnitt II Nr. 5 des Beschlusses der Landesregierung über den Aufbau der Landesregierung Sachsen-Anhalt und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 9./23. Juli 2002 (MBl. LSA S. 779), zuletzt geändert durch Beschluss vom 26. Juli 2005 (MBl. LSA S. 613), wird verordnet:
§ 1 Örtliche Zuständigkeit bei der Durchführung von Aufgaben des überörtlichen Trägers
(1) Örtlich zuständig ist die herangezogene Gebietskörperschaft, in deren Bereich die oder der Leistungsberechtigte ihren oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder vor dem Eintritt in eine stationäre Einrichtung gehabt hat.
(2) Ist ein gewöhnlicher Aufenthalt nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln oder rechtfertigen besondere Umstände eine von Absatz 1 abweichende Regelung, bestimmt die Sozialagentur Sachsen-Anhalt die herangezogene Gebietskörperschaft, die die Aufgaben nach dieser Verordnung durchzuführen hat.
§ 2 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Heranziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe vom 24. Juni 2004 (GVBl. LSA S. 354) außer Kraft.
Magdeburg, den 6. Dezember 2005.
Der Minister für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt Kley
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