Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt Vom 16. Februar 2011
Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010
des Landes Sachsen-Anhalt
Vom 16. Februar 2011
Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Verordnung über den Landesentwicklungsplan 2010 des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Februar 2011 | 12.03.2011 |
Eingangsformel | 12.03.2011 |
§ 1 - Gegenstand der Verordnung | 12.03.2011 |
§ 2 - Überleitungsvorschrift | 12.03.2011 |
§ 3 - Inkrafttreten | 12.03.2011 |
Landesentwicklungsplan | 12.03.2011 |
Zeichnerische Darstellung | 12.03.2011 |
Beikarten | 12.03.2011 |
Gemäß
§ 5 Abs. 3 Satz 1 Landesplanungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
vom 28. April 1998
(GVBl. LSA S. 255)
, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2007
(GVBl. LSA S. 466)
wird verordnet:
§ 1 Gegenstand der Verordnung
Der in der
Anlage
enthaltene Landesentwicklungsplan mit seinen
Anhängen 1
(Zeichnerische Darstellung),
2
und
3
(Zusammenfassende Erklärung und Umweltbericht) ist Bestandteil dieser gemäß
§ 5 Abs. 3 Satz 1 des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
durch die Landesregierung beschlossenen Verordnung. Die in Satz 1 genannten Bestandteile sind Verordnungsrecht.
§ 2 Überleitungsvorschrift
Die Regionalen Entwicklungspläne für Planungsregionen gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Die Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne gelten fort, soweit sie den in dieser Verordnung festgelegten Zielen der Raumordnung nicht widersprechen.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Magdeburg, den 16. Februar 2011.
Die Landesregierung | |
Sachsen-Anhalt | |
Prof. Dr. Böhmer | Dr. Daehre |
Landesentwicklungsplan
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Zeichnerische Darstellung
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Beikarten
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