Bekanntmachung über die Wirksamkeit des Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 7. März 2022
Bekanntmachung über die Wirksamkeit des Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 7. März 2022
Zum 11.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über die Wirksamkeit des Beitritts des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 7. März 2022 | 15.03.2022 |
Eingangsformel | 15.03.2022 |
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 15. Dezember 2021 (GVBl. LSA S. 606) wird bekannt gemacht, dass der Beitritt des Landes Sachsen-Anhalt zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen nach seinem Artikel 11 Abs. 4 Satz 2 am 1. Januar 2022 wirksam geworden ist.
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