Münz20EuroBek 2015-06-23/2
DE - Deutsches Bundesrecht

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Linde“ der Serie „Deutscher Wald“)

Münz20EuroBek 2015-06-23/2
Ausfertigungsdatum: 23.06.2015
Vollzitat:
"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Goldmünze „Linde“ der Serie „Deutscher Wald“) vom 23. Juni 2015 (BGBl. I S. 1109)"
Fußnote
(+++ Textnachweis ab: 8.7.2015 +++)

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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung am 27. Januar 2010 beschlossen, in den Jahren 2010 bis 2015 eine Serie von Kleinen Goldmünzen im Nominalwert von 20 Euro prägen zu lassen, die dem deutschen Wald gewidmet sind und die sich im Kontext mit dem Internationalen Jahr der Wälder 2011 (UN-
Resolution 61/193
vom 20. Dezember 2006) befindet. Bislang sind im Rahmen der Serie die Münzen „Eiche“ (2010), „Buche“ (2011), „Fichte“ (2012), „Kiefer“ (2013) und „Kastanie (2014) erschienen. Im Jahr 2015 wird die Serie mit der Ausgabe der Münze „Linde“ abgeschlossen. Die Münze wird ab dem 26. Juni 2015 in den Verkehr gebracht.
Die limitierte Auflage der 20-Euro-Goldmünze „Linde“ beträgt 200 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.
Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 17,5 Millimeter und eine Masse (Gewicht) von 3,89 Gramm beziehungsweise 1/8 Unze. Der Münzrand ist geriffelt.
Der Entwurf der Bild- und der Wertseite der Münze „Linde“ stammt von dem Künstler Frantisek Chochola aus Hamburg.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2015“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.

Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen

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(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1109)
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