Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens
                            JohOrdenNFErl 1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausfertigungsdatum: 19.04.1994
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vollzitat:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            "Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens vom 19. April 1994 (BGBl. I S. 954)"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnote
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (+++ Textnachweis ab:  6. 5.1994 +++)
                        
                        
                    
                    
                    
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                            Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden, hat eine Neufassung ihrer Satzung beschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1134-5, veröffentlichten bereinigten Fassung genehmige ich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Bundespräsident