Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens
                            JohOrdenNFErl
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ausfertigungsdatum: 01.09.1971
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vollzitat:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            "Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens vom 1. September 1971 (BGBl. I S. 1543)"
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnote
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (+++ Textnachweis ab: 11. 9.1971 +++)
                        
                        
                    
                    
                    
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                            Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem genannt der Johanniterorden hat eine Neufassung ihrer Satzung beschlossen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Nach Artikel 4 des Zweiten Erlasses über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen vom 15. Juni 1959 (Bundesgesetzblatt I S. 293) genehmige ich die Neufassung der Satzung. Die Neufassung wird vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                Schlußformel
                            Der Bundespräsident
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Bundesminister des Innern