HeimGÄndG 1
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes

    HeimGÄndG 1
    Ausfertigungsdatum: 23.04.1990
    Vollzitat:
    "Erstes Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes vom 23. April 1990 (BGBl. I S. 758)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 1. 8.1990 +++)

    Eingangsformel

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

    Art 1

    -

    Art 2

    -

    Art 3 Berlin-Klausel

    Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.

    Art 4 Anwendung auf bestehende Heimverhältnisse

    (1) Heimverhältnisse auf Grund von Verträgen, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden sind, richten sich von diesem Zeitpunkt an nach dem neuen Recht.
    (2) § 14 Abs. 3 Satz 2 ist nicht auf Leistungen auf Grund von Verträgen anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen worden sind.
    (3) § 14 Abs. 4 ist in bezug auf die Verzinsung nicht auf Heimverhältnisse anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vereinbart worden sind, wenn der Ausschluß der Verzinsung ausdrücklich vereinbart worden ist.

    Art 5 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden vierten Kalendermonats in Kraft.
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