Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Durchführung des Übertragungsstellenverfahrens für Milchquoten Vom 1. April 2015
Bekanntmachung
über das Außerkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die
Durchführung des Übertragungsstellenverfahrens für Milchquoten
Vom 1. April 2015
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Staatsvertrages zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg über die Durchführung des Übertragungsstellenverfahrens für Milchquoten vom 1. April 2015 | 01.01.2003 |
Eingangsformel | 01.01.2003 |
Nach
Artikel 10 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Staatsvertrages
zwischen den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg vom 19. Oktober 2009 über die Durchführung des Übertragungsstellenverfahrens für Milchquoten (GVOBl. Schl.-H. 2010 S. 415)
*)
ist dieser mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft getreten.
Kiel, 1. April 2015
Dr. Robert Habeck
Minister
für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Fußnoten
*)
GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 7847-4
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