Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz Vom 8. Dezember 2017
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und
dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien
und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet
der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
Vom 8. Dezember 2017
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz vom 8. Dezember 2017 | 22.12.2017 |
Eingangsformel | 22.12.2017 |
§ 1 | 22.12.2017 |
§ 2 | 22.12.2017 |
§ 3 | 22.12.2017 |
Anlage | 22.12.2017 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
(1) Dem Staatsvertrag vom 6./12. September 2017 zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des
Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu geben.
§ 3
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 8. Dezember 2017
Daniel Günther Ministerpräsident | Dr. Bernd Buchholz Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. |
Anlage
[Änderungsanweisungen für den
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein auf dem Gebiet der Zuverlässigkeitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz
vom 26. Oktober 2012]
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