GastVO
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Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO -) Vom 1. April 2003

Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes
(Gaststättenverordnung - GastVO -)
Vom 1. April 2003
*
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Stand: letzte berücksichtigte Änderung: § 1 geändert (LVO v. 07.10.2009, GVOBl. S. 681)
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 2 der Landesverordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten sowie zur Neufassung der Gaststättenverordnung vom 1. April 2003

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO -) vom 1. April 200301.07.2003
§ 1 - Verfahren30.10.2009
§ 2 - Bescheide01.07.2003
§ 3 - Schutz personenbezogener Daten01.07.2003
§ 4 - Härteklausel01.07.2003
Anlage 101.07.2003
Anlage 201.07.2003
Anlage 301.07.2003
Anlage 401.07.2003
Anlage 501.07.2003

§ 1 Verfahren

(1) Anträge auf Erteilung
1.
einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes
,
2.
einer Stellvertretungserlaubnis nach
§ 9 des Gaststättengesetzes ,
3.
einer vorläufigen Erlaubnis und vorläufigen Stellvertretungserlaubnis nach
§ 11 Abs. 1 und 2 des Gaststättengesetzes
, oder
4.
einer Gestattung nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes
sind bei der zuständigen Erlaubnisbehörde schriftlich einzureichen. Anträge nach Nummer 4 können im Einvernehmen mit der Erlaubnisbehörde auch mündlich gestellt werden.
(1a) Die Verwaltungsverfahren nach dem Gaststättengesetz können auch über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Landesverwaltungsgesetzes abgewickelt werden.
(2) Die Antragstellerin oder der Antragsteller hat die für das Antragsverfahren erforderlichen Angaben zu machen und die notwendigen Unterlagen grundsätzlich selbst beizubringen, soweit diese für die Bearbeitung des Antrags von Bedeutung sind. Die Art der Angaben und die beizubringenden Unterlagen ergeben sich aus den Anlagen 1 und 2, die Bestandteil dieser Verordnung sind. Bei Anträgen nach Absatz 1 Nr. 4 kann die Erlaubnisbehörde auf die Erhebung von Daten unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Veranstaltung und der Belange Dritter verzichten.
(3) Bei Anträgen nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 hat die Erlaubnisbehörde die Bauaufsichtsbehörde und bei beabsichtigter Schank- oder Speisewirtschaft die Lebensmittelüberwachungsbehörde zu beteiligen. Bei vorgesehener Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kann die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde beteiligt werden. In besonderen Einzelfällen können weitere Stellen beteiligt werden. Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist davon zu unterrichten.
(4) Bei Anträgen nach Absatz 1 Nr. 3 und 4 kann die Erlaubnisbehörde die Beteiligung der in Absatz 3 genannten Stellen vorsehen, wenn dies wegen der Nachteile, Gefahren und Belästigungen, die sich aus der besonderen Art des Betriebes ergeben, erforderlich ist. Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist davon zu unterrichten.

§ 2 Bescheide

(1) Der Erlaubnisbescheid hat inhaltlich dem jeweiligen Muster der Anlagen 3 bis 5, die Bestandteil dieser Verordnung sind, zu entsprechen.
(2) Die untere Bauaufsichtsbehörde, die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, die Lebensmittelüberwachungsbehörde und die Ausländerbehörde sind, soweit diese am Verfahren beteiligt worden sind, formlos ohne Anlagen über die Erteilung der Erlaubnis unter Hinweis auf die Aufnahme der gegebenenfalls von diesen Behörden verlangten Auflagen zu unterrichten.
(3) Dem zuständigen Finanzamt sind Zweitschriften von zeitlich befristeten Erlaubnissen und Gestattungen ohne Anlagen zu übersenden.

§ 3 Schutz personenbezogener Daten

Die Erlaubnisbehörde hat die erhobenen Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers, aus denen sich Anhaltspunkte für ihre oder seine Unzuverlässigkeit ergeben (insbesondere Angaben aus Registern und Mitteilungen anderer Stellen), zu löschen, wenn ihre Kenntnis zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass dadurch schutzwürdige Belange der oder des Betroffenen beeinträchtigt werden, spätestens jedoch drei Jahre nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Entscheidung über den Erlaubnisantrag.

§ 4 Härteklausel

Ausnahmen und Befreiungen nach dem Bau-, Lebensmittel- und Hygienerecht können zugelassen werden, wenn Gründe des allgemeinen Wohls die Abweichungen erfordern oder die Einhaltung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde.

Anlage 1

(zu § 1 GastVO)
ANTRAG
Zutreffendes bitte ankreuzen
auf Erteilung einer
Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz
[]
Stellvertretungserlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz
[]
befristet []
unbefristet []
zum Betrieb
einer Schankwirtschaft []
einer Speisewirtschaft []
eines Beherbergungsbetriebes []
Gleichzeitig wird eine vorläufige Erlaubnis nach
§ 11 Gaststättengesetz beantragt. []
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten im gaststättenrechtlichen Konzesslonsverfahren nach § 10 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz Rechtsgrundlage und Zweck der Datenerhebung Wer ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) betreiben will, bedarf einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 , § 9 , § 11 oder § 12 Abs. 1 GastG . Die mit dem Antragsvordruck erhobenen Daten dienen ausschließlich der Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers, der Antragsberechtigung, der Beurteilung der Eignung der für den Betrieb vorgesehenen Räume sowie der Überwachung der Gewerbeausübung. Die personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des § 11 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 31 des Gaststättengesetzes erhoben und verarbeitet. Weiterverarbeitung der Daten im gaststättenrechtlichen Verfahren: Antragstellerinnen oder Antragsteller haben grundsätzlich selbst die für das Antragsverfahren erforderlichen Angaben zu machen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. Folgende Behörden werden von der Erlaubnisbehörde beteiligt: a) die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden des jetzigen und ggf. des früheren Wohn- und/oder Betriebssitzes, b) die für den Betriebsort zuständige untere Bauaufsichtsbehörde, ggf. die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde (bei vorgesehener Beschäftigung von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern) sowie die Lebensmittelaufsichtsbehörde (im Falle einer Schank- oder Speisewirtschaft). Ist die Beteiligung weiterer Stellen für das Antragsverfahren erforderlich, so wird die Antragstellerin oder der Antragsteller darüber unterrichtet. Nach Abschluss des Verfahrens werden folgende Behörden über die Erteilung der Erlaubnis unterrichtet: Örtliche Ordnungsbehörde durch Zweitschrift des Erlaubnisbescheides mit Anlagen. Untere Bauaufsichtsbehörde, die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde, Lebensmittelüberwachungsbehörde und - bei ausländischen Antragstellerinnen oder Antragstellern - die Ausländerbehörde durch formlose Mitteilung ohne Anlagen, soweit diese Behörden im Antragsverfahren beteiligt worden sind. Dem zuständigen Finanzamt wird lediglich von befristeten Erlaubnissen eine entsprechende Zweitschrift ohne Anlagen übersandt. Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in diesen Fällen wird hiermit hingewiesen (Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 - BGBl. I S. 1554).
1.
Personalien der Antragstellerin oder des Antragstellers bzw. der Vertreterin oder des Vertreters der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins und bei einer Stellvertretungserlaubnis, Personalien der Stellvertreterin oder des Stellvertreters
(Bei mehreren Antragstellerinnen oder Antragstellern bzw. Vertretungsberechtigten sowie bei der Stellvertretungserlaubnis ist Nummer 1 dieses Antrages für jede Person auszufüllen)
Familienname und Geburtsname, falls dieser vom Familiennamen abweicht
...
Vorname(n) ...
Geburtstag u. -ort ...
Staatsangehörigkeit ...
Wohnsitz ...
früherer Wohnsitz ... (nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
Bei Antragstellung für juristische Personen/Gesellschaften/nichtrechtsfähige Vereine:
Firma/Vereinsname ...
...
Betriebssitz ...
...
eingetragen im Handelsregister/Genossenschaftsregister beim Amtsgericht
in ...
am/unter Nummer ... (Auszug aus dem Register beifügen)
Ausübung des Gaststättengewerbes als Inhaberin/Inhaber eines Einzelunternehmens bzw. als Vertretungsberechtigte/Vertretungsberechtigter einer juristischen Person/Gesellschaft/eines nichtrechtsfähigen Vereins in den letzten 3 Jahren [] Ja [] Nein
Firma/Vereinsname ...
Betriebssitz ...
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde ist gestellt [] Ja [] Nein
Bei ausländischen Antragstellerinnen/Antragstellern:
Führungszeugnis/Leumundszeugnis oder Auszug aus der amtlichen Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates ist beantragt [] Ja [] Nein
Antrag auf Erteilung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist gestellt [] Ja [] Nein
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes liegt bei []
wird nachgereicht []
Ist ein Strafverfahren anhängig? [] Ja [] Nein
Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen in Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit anhängig? [] Ja [] Nein
Ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung anhängig? [] Ja [] Nein
Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz
liegt bei []
wird nachgereicht []
2.
Angaben zum Betrieb
Neuerrichtung des Betriebes []
Übernahme eines laufenden Betriebes []
Betriebssitz ... (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Etage, Nebengebäude, Standort usw.)
Beschäftigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ist vorgesehen []
Vorgesehene besondere Betriebsart ...
Besonderheiten für einzelne Räume oder Betriebsteile ...
...
Einschränkungen für das Verabreichen von Getränken und/oder zubereiteten Speisen ...
...
...
Abweichungen von der gesetzlichen Sperrzeitregelung ...
Befristung der Erlaubnis ...
3.
Anzahl und Lage der Betriebsräume
(bei Platzmangel die geforderten Angaben bitte auf einem Extrablatt als Anlage dem Antrag beifügen)
Zweckbestimmung Anzahl Raum Nr. Lage/Etage Grundflache in m ² Deckenhöhe in m
Schank- und Speiseräume
Beherbergungsräume
Betten insgesamt:
Küchenräume Kochküche
Lebensmittellager
Lebensmittelkühlräume
Sonstige Betriebsräume
Toilettenanlagen Sitzbecken Urinale
Damen Herren lfd. m
Gästetoiletten
Beschäftigungstoiletten
Lageplan (Maßstab 1 : 500), Grundrisse und Schnitte (Maßstab 1 : 100) sind beigefügt. []
Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Mir/Uns ist bekannt, dass bewusst falsch gemachte Angaben zur Versagung der beantragten Erlaubnis oder zum Widerruf der bereits erteilten Erlaubnis führen können. Die Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich/haben wir zur Kenntnis genommen.
... Ort. Datum ... Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller

Anlage 2

(zu § 1 GastVO )
ANTRAG
Zutreffendes bitte ankreuzen
auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetzes
(Gestattung)
zur vorübergehenden Ausübung
einer Schankwirtschaft []
mit Ausschank von
alkoholfreien Getränken []
alkoholischen Getränken []
einer Speisewirtschaft mit folgenden Speisearten:
...
eines Beherbergungsbetriebes []
Der Antrag kann im Einvernehmen mit der Erlaubnisbehörde auch mündlich gestellt werden. Diese kann auf Angaben und Unterlagen verzichten, wenn dies unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Veranstaltung und der Belange Dritter möglich ist.
Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten Im gaststättenrechtlichen Konzessionsverfahren nach § 10 Abs. 2 Landesdatenschutzgesetz Rechtsgrundlage und Zweck der Datenerhebung: Wer vorübergehend aus besonderem Anlass ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes (GastG) betreiben will, bedarf einer jederzeit widerrufbaren Erlaubnis nach § 12 Abs. 1 GastG (Gestattung). Die mit dem Antragsvordruck erhobenen Daten dienen ausschließlich der Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder des Antragstellers, der Antragsberechtigung, der Beurteilung der Eignung der für den Betrieb vorgesehenen Räume sowie der Überwachung der Gewerbeausübung. Die personenbezogenen Daten werden nach den Vorschriften des § 11 der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 31 des Gaststättengesetzes erhoben und verarbeitet. Weiterverarbeitung der Daten im gaststättenrechtlichen Verfahren: Antragstellerinnen oder Antragsteller haben grundsätzlich selbst die für das unter erleichterten Voraussetzungen durchzuführende Antragsverfahren erforderlichen Angaben zu machen und die notwendigen Unterlagen beizubringen. Ist die Beteiligung weiterer Stellen für das Antragsverfahren erforderlich, so wird die Antragstellerin oder der Antragsteller darüber unterrichtet. Nach Abschluss des Verfahrens wird dem zuständigen Finanzamt eine Zweitschritt ohne Anlagen übersandt. Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in diesen Fällen wird hiermit hingewiesen ( Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 - BGBl. I S. 1554).
1.
Personalien der Antragstellerin oder des Antragstellers bzw. der Vertreterin oder des Vertreters der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins
(Bei mehreren Antragstellerinnen oder Antragstellern bzw. Vertretungsberechtigten ist Nummer 1 dieses Antrages für jede Person auszufüllen)
Familienname und Geburtsname, falls dieser vom Familiennamen abweicht
...
Vorname(n) ...
Geburtstag u. -ort ...
Wohnsitz ...
Bei Antragstellung für juristische Personen/Gesellschaften/nichtrechtsfähige Vereine:
Firma/Vereinsname ...
...
Betriebssitz ...
...
eingetragen im Handelsregister/Genossenschaftsregister beim Amtsgericht
in ...
am/unter Nummer ... (Auszug aus dem Register beifügen)
Ist ein Strafverfahren anhängig? [] Ja [] Nein
Ist ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen in Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit anhängig? [] Ja [] Nein
Ist ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung anhängig? [] Ja [] Nein
Unterrichtungsnachweis nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz
liegt bei []
wird nachgereicht []
2.
Angaben zu Betriebszeit und - ort
Die Gestattung wird beantragt für den Zeitraum
... (Tag/Uhrzeit des Betriebsbeginns und -endes)
Der beabsichtigten Gastronomie liegt folgender besonderer Anlass zugrunde:
...
...
Genaue Ortsangabe (ggf. Lageskizze als Anlage beifügen):
...
Bei Betriebsort auf einer öffentlichen Fläche:
Sondernutzungserlaubnis liegt vor []
ist beantragt []
bei Behörde ...
3.
Angaben zum Betrieb
Ist die Beschäftigung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern vorgesehen? [] Ja [] Nein
Toilettenanlagen (für Schank- und Speisewirtschaft mit angebotener Sitzgelegenheit oder bei Ausschank von alkoholischen Getränken)
für Gäste: Zahl der Sitzbecken für Damen: ...
Zahl der Sitzbecken für Herren: ...
Länge der Stehbecken (Urinale) in lfd. m: ...
Sonstige Toilettenanlagen ...
...
für Beschäftigte: Zahl der Sitzbecken für Damen: ...
Zahl der Sitzbecken für Herren: ...
Länge der Stehbecken (Urinale) in lfd. m: ...
Sonstige Toilettenanlagen ...
...
Genaue Ortsangabe der Toilettenanlagen (ggfs. Lageskizze als Anlage beifügen) ...
...
Ich/Wir versichere/versichern die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Mir/Uns ist bekannt, dass bewusst falsch gemachte Angaben zur Versagung der beantragten Erlaubnis oder zum Widerruf der bereits erteilten Erlaubnis führen können. Die Hinweise über die Verarbeitung personenbezogener Daten habe ich/haben wir zur Kenntnis genommen.
... Ort. Datum ... Unterschrift Antragstellerin/Antragsteller

Anlage 3

(zu § 2 GastVO )
*) Nichtzutreffendes ist gestrichen
... (Behördenbezeichnung) ... (Ort, Datum)
ERLAUBNIS
Frau/Herrn/Der/Dem ... (Vor- u. Familienname, ggf. Geburtsname, Bezeichnung der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins)
wird nach § 2 Abs. 1 des Gaststättengesetzes
die Erlaubnis
*)
nach § 9 des Gaststättengesetzes
die Stellvertretungserlaubnis
*)
Stellvertretung durch Frau/Herrn/die/den ... (Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname, Bezeichnung der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins)
zum Betrieb einer Schankwirtschaft
*)
einer Speisewirtschaft
*)
eines Beherbergungsbetriebes
*)
erteilt.
1.
Räumlicher Umfang
Örtliche Lage ... (Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Etage, Nebengebäude, Standplatzbeschreibung)
Zahl, Lage, Zweckbestimmung der Schank- und Speiseräume ...
...
Zahl, Lage der Beherbergungsräume ...
...
Zahl, Lage, Zweckbestimmung der Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerräume ...
...
Zahl, Art und Lage der Toilettenanlagen ... (getrennt weiblich/männlich) ... ...
Küche und dazugehörige Nebenräume ...
...
Zahl und Lage der Stellplätze ...
...
Sonstige Nebenräume ...
...
2.
Betriebsart
...
Besonderheit für folgende Räume ...
...
3.
Einschränkung
für das Verabreichen von Getränken oder zubereiteten Speisen ...
...
4.
Beschränkung der Betriebszeit
(soweit abweichend von der Sperrzeitverordnung) ...
...
5.
Auflagen
nach § 5 Abs. 1 Gaststättengesetz
... ...
6.
Die Erlaubnis beruht nicht
*)
- in vollem Umfange
*)
- in folgendem Umfange
*)
auf
Realgewerbeberechtigung
( § 24 Gaststättengesetz
) ...
7.
Befristung
...
Die Erlaubnis erlischt am ...
Hinweis : Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten wird hingewiesen.
8.
Gebühren und Auslagen:
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
... Unterschrift
Anlagen:

Anlage 4

(zu § 2 GastVO )
*) Nichtzutreffendes ist gestrichen
... (Behördenbezeichnung) ... (Ort, Datum)
VORLÄUFIGE ERLAUBNIS
*)
VORLÄUFIGE STELLVERTRETUNGSERLAUBNIS
*)
Frau/Herrn/Der/Dem ... (Vor- u. Familienname, ggf. Geburtsname, Bezeichnung der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins)
wird nach § 11 Abs. 1 des Gaststättengesetzes
auf Widerruf die vorläufige Erlaubnis
*)
nach § 11 Abs. 2 des Gaststättengesetzes
auf Widerruf die vorläufige Stellvertretungserlaubnis
*)
Stellvertretung durch Frau/Herrn/die/den ... (Vor- und Familienname, ggf. Geburtsname, Bezeichnung der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins)
zum Betrieb einer Schankwirtschaft
*)
einer Speisewirtschaft
*)
eines Beherbergungsbetriebes
*)
in ... (Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Etage, Nebengebäude, Standplatzbeschreibung)
in der bisherigen Betriebsart und dem bisherigen räumlichen und sachlichen Umfang entsprechend dem Antrag vom ... erteilt.
Es gelten folgende zusätzliche Auflagen oder Beschränkungen
...
Diese vorläufige Erlaubnis wird in der Weise befristet, dass sie mit der Bekanntgabe der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der endgültigen Erlaubnis nach
§ 2 Abs. 1 bzw. § 9 des Gaststättengesetzes
erlischt. Sie erlischt unabhängig hiervon mit Ablauf des ...
Hinweis : Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten wird hingewiesen.
Gebühren und Auslagen:
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
... Unterschrift
Anlage:

Anlage 5

(zu § 2 )
*) Nichtzutreffendes ist gestrichen
... (Behördenbezeichnung) ... (Ort, Datum)
GESTATTUNG
Frau/Herrn/Der/Dem ... (Vor- u. Familienname, ggf. Geburtsname, Bezeichnung der juristischen Person oder des nichtrechtsfähigen Vereins)
wird nach § 12 Abs. 1 des Gaststättengesetzes
auf Widerruf
der Betrieb einer Schankwirtschaft
*)
einer Speisewirtschaft
*)
eines Beherbergungsbetriebes
*)
aus Anlass ... vom ... (Tag/Uhrzeit des Betriebsbeginns) bis ... (Tag/Uhrzeit des Betriebsendes)
gestattet.
1.
Räumlicher Umfang
Örtliche Lage ... (Ort, Straße, Hausnummer, ggf. Etage, Nebengebäude, Standplatzbeschreibung)
Zugelassene Räume unter Angabe der Lage und Zweckbestimmung ...
...
2.
Betriebsart ...
3.
Einschränkung für das Verabreichen von Getränken oder zubereiteten Speisen ...
...
4.
Beschränkung der Betriebszeit (soweit abweichend von der Sperrzeitverordnung) ...
...
5.
Auflagen ... ...
Hinweis : Auf die Einhaltung der steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten wird hingewiesen.
6.
Gebühren und Auslagen:
RECHTSBEHELFSBELEHRUNG:
... Unterschrift
Anlagen:
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