RölasHHAbk/StVtrG SH 2010
    DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

    Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) Vom 17. März 2010

    Gesetz zu dem Abkommen
    zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und
    dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der
    Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und
    dem Staatsvertrag
    zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein
    über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL)
    Vom 17. März 2010
    Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) und dem Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) vom 17. März 201030.04.2010
    Eingangsformel30.04.2010
    § 1 - Zustimmung zu den Verträgen30.04.2010
    § 2 - Inkrafttreten30.04.2010
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1 Zustimmung zu den Verträgen

    (1) Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt.
    (2) Dem am 30. November 2009 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) wird zugestimmt.
    (3) Das Abkommen und der Staatsvertrag werden nachstehend veröffentlicht.
    (4) Der Tag, an dem
    1.
    das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zum Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 9 in Kraft tritt und
    2.
    der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über den Bau und Betrieb der Europäischen Freie-Elektronen-Röntgenlaseranlage (XFEL) nach seinem § 5 in Kraft tritt,
    ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.
    *
    Fußnoten
    *)
    [Entsprechend der Bekanntmachung vom 21. März 2014 (GVOBl. S. 68) sind das
    Abkommen gemäß seinem
    § 9 am 4. Februar 2012 und der
    Staatsvertrag gemäß seinem
    § 5 am 1. Februar 2012 in Kraft getreten.]

    § 2 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
    Kiel, 17. März 2010
    Peter Harry Carstensen Jost de Jager
    Ministerpräsident Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
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