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DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung Vom 15. Mai 2013

Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein
und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit
im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung
Vom 15. Mai 2013
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Zustimmung zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Sicherungsverwahrung und der Therapieunterbringung vom 15. Mai 201330.05.2013
Eingangsformel30.05.2013
§ 130.05.2013
§ 230.05.2013
Der Landtag hat folgendes Gesetz beschlossen:

§ 1

(1) Dem am 7. Februar 2013 unterzeichneten
Staatsvertrag wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Den Tag, an dem der
Staatsvertrag nach seinem § 8
in Kraft tritt, macht das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt.
*
Fußnoten
*)
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 4. Juni 2013 (GVOBl. S. 300) ist der Staatsvertrag nach seinem § 8 am 1. Juni 2013 in Kraft getreten.]

§ 2

Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 15. Mai 2013
Torsten Albig Anke Spoorendonk
Ministerpräsident Ministerin für Justiz, Kultur und Europa
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