Landesverordnung zur Zuständigkeit für den Erlass und die Änderung von Verordnungen über Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Bereich der Kulturverwaltung (GebührenVOZustVO-Kultur) Vom 25. September 2020
Landesverordnung zur Zuständigkeit für den Erlass und die Änderung von Verordnungen über Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Bereich der Kulturverwaltung (GebührenVOZustVO-Kultur) Vom 25. September 2020
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Landesverordnung zur Zuständigkeit für den Erlass und die Änderung von Verordnungen über Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Bereich der Kulturverwaltung (GebührenVOZustVO-Kultur) vom 25. September 2020 | 30.10.2020 |
Eingangsformel | 30.10.2020 |
§ 1 - Zuständigkeit | 30.10.2020 |
§ 2 - Inkrafttreten | 30.10.2020 |
Aufgrund des § 2 Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie des § 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), verordnet die Landesregierung:
§ 1 Zuständigkeit
Für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen über Verwaltungsgebühren nach § 2 Absatz 1 des Verwaltungskostengesetzes und Verordnungen über Benutzungsgebühren nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungskostengesetzes ist die für Kultur zuständige oberste Landesbehörde im Hinblick auf die ihr jeweils nachgeordneten oberen Landesbehörden aus dem Bereich der Kultur zuständig.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 25. September 2020
Daniel Günther | Karin Prien |
Ministerpräsident | Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur |
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