GebührenVOZustVO-Kultur
DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

Landesverordnung zur Zuständigkeit für den Erlass und die Änderung von Verordnungen über Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Bereich der Kulturverwaltung (GebührenVOZustVO-Kultur) Vom 25. September 2020

Landesverordnung zur Zuständigkeit für den Erlass und die Änderung von Verordnungen über Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Bereich der Kulturverwaltung (GebührenVOZustVO-Kultur) Vom 25. September 2020
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Landesverordnung zur Zuständigkeit für den Erlass und die Änderung von Verordnungen über Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Bereich der Kulturverwaltung (GebührenVOZustVO-Kultur) vom 25. September 202030.10.2020
Eingangsformel30.10.2020
§ 1 - Zuständigkeit30.10.2020
§ 2 - Inkrafttreten30.10.2020
Aufgrund des § 2 Absatz 2 Satz 2 und 3 sowie des § 23 Absatz 2 in Verbindung mit § 2 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 17. Januar 1974 (GVOBl. Schl.-H. S. 37), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 89), Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 16. Januar 2019 (GVOBl. Schl.-H. S. 30), verordnet die Landesregierung:

§ 1 Zuständigkeit

Für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Verordnungen über Verwaltungsgebühren nach § 2 Absatz 1 des Verwaltungskostengesetzes und Verordnungen über Benutzungsgebühren nach § 23 Absatz 1 des Verwaltungskostengesetzes ist die für Kultur zuständige oberste Landesbehörde im Hinblick auf die ihr jeweils nachgeordneten oberen Landesbehörden aus dem Bereich der Kultur zuständig.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 25. September 2020
Daniel Günther Karin Prien
Ministerpräsident Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
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