Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 7. Juni 2021
Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) Vom 7. Juni 2021
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk (NDR-Staatsvertrag) vom 7. Juni 2021 | 09.07.2021 |
Eingangsformel | 09.07.2021 |
§ 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk | 09.07.2021 |
§ 2 - Inkrafttreten | 09.07.2021 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk
(1) Dem von den Ländern Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein bis zum 09.03.2021 unterzeichneten Staatsvertrag über den Norddeutschen Rundfunk wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Sollte der Staatsvertrag nach seinem § 52 Absatz 1 Satz 2 gegenstandslos werden, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein bekannt zu machen.
§ 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 7. Juni 2021
Daniel Günther Ministerpräsident
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