Gesetz zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes Vom 13. Mai 2003
Gesetz zur Aufhebung
des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des
Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
Vom 13. Mai 2003
Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes vom 13. Mai 2003 | 23.05.2003 |
Eingangsformel | 23.05.2003 |
Artikel 1 - Aufhebung | 23.05.2003 |
Artikel 2 - In-Kraft-Treten | 23.05.2003 |
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Aufhebung
Der Gesetzesbeschluss des Landtages vom 2. April 2003 zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 15/1953 und 15/2516) wird aufgehoben und ist nicht zu verkünden.
Artikel 2 In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Kiel, 13. Mai 2003
Heide Simonis | Klaus Buß |
Ministerpräsidentin | Innenminister |
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