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    DE - Landesrecht Schleswig-Holstein

    Gesetz zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes Vom 13. Mai 2003

    Gesetz zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des
    Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes
    Vom 13. Mai 2003
    Zum 09.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes vom 13. Mai 200323.05.2003
    Eingangsformel23.05.2003
    Artikel 1 - Aufhebung23.05.2003
    Artikel 2 - In-Kraft-Treten23.05.2003
    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

    Artikel 1 Aufhebung

    Der Gesetzesbeschluss des Landtages vom 2. April 2003 zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes (Drucksachen 15/1953 und 15/2516) wird aufgehoben und ist nicht zu verkünden.

    Artikel 2 In-Kraft-Treten

    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
    Kiel, 13. Mai 2003
    Heide Simonis Klaus Buß
    Ministerpräsidentin Innenminister
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