AUG§1Abs2Bek 11
    DE - Deutsches Bundesrecht

    Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes

    AUG§1Abs2Bek 11
    Ausfertigungsdatum: 23.07.1991
    Vollzitat:
    "Elfte Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 23. Juli 1991 (BGBl. I S. 1789)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 23. 8.1991 +++)

      ----

    Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2563) wird bekanntgemacht, daß die Gegenseitigkeit im Sinne dieses Gesetzes verbürgt ist im Verhältnis zu dem Bundesstaat der Vereinigten Staaten von Amerika
    Kentucky.
    Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 27. März 1991 (BGBl. I S. 883).
    Der Bundesminister der Justiz
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