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    DE - Deutsches Bundesrecht

    Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

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    Ausfertigungsdatum: 26.04.1990
    Vollzitat:
    "Gesetz zu dem Vertrag vom 31. Mai 1988 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 26. April 1990 (BGBl. 1990 II S. 357)"
    Fußnote
    (+++ Textnachweis ab: 4. 5.1990 +++)

    Eingangsformel

    Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

    Art 1

    Dem in Bonn am 31. Mai 1988 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    Art 2

    Die Aufgaben nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 3, Artikel 9 und Artikel 10 Abs. 1 Satz 3 des Vertrags nehmen die von den Landesregierungen bestimmten Stellen wahr.

    Art 3

    Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.

    Art 4

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 20 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
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