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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz betreffend Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Preußischen Staat zur Regelung eines einheitlichen Zwischen- und Dauerkreditwesens für die ländliche Siedlung Vom 31. Juli 1931 in der Fassung vom 1. Juli 1964 (GVBl. Sb I 761-2)

    Gesetz betreffend Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und
    dem Preußischen Staat zur Regelung eines einheitlichen
    Zwischen- und Dauerkreditwesens für die ländliche Siedlung
    Vom 31. Juli 1931
    in der Fassung vom 1. Juli 1964 (GVBl. Sb I 761-2)
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz betreffend Abkommen zwischen dem Deutschen Reich und dem Preußischen Staat zur Regelung eines einheitlichen Zwischen- und Dauerkreditwesens für die ländliche Siedlung vom 31. Juli 1931 in der Fassung vom 1. Juli 1964 (GVBl. Sb I 761-2)01.07.1964
    Eingangsformel01.07.1964
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