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    DE - Landesrecht Berlin

    Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung auf dem Gebiet des Vermögensgesetzes, des Entschädigungsgesetzes und des Ausgleichsleistungsgesetzes Vom 14. Mai 1999

    Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung
    auf dem Gebiet des Vermögensgesetzes,
    des Entschädigungsgesetzes und des Ausgleichsleistungsgesetzes
    Vom 14. Mai 1999
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Verordnung zur Übertragung einer Ermächtigung auf dem Gebiet des Vermögensgesetzes, des Entschädigungsgesetzes und des Ausgleichsleistungsgesetzes vom 14. Mai 199904.06.1999
    Eingangsformel04.06.1999
    § 104.06.1999
    § 204.06.1999
    Auf Grund des § 23 Abs. 2 des Vermögensgesetzes
    in der Fassung vom 21. Dezember 1998 (BGBl. I S. 4026) wird verordnet:

    § 1

    Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach
    § 23 Abs. 2 Satz 1 des Vermögensgesetzes
    wird auf die Senatsverwaltung für Finanzen übertragen.

    § 2

    Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    Berlin, den 14. Mai 1999
    Der Senat von Berlin
    Eberhard Diepgen Fugmann-Heesing
    Regierender Bürgermeister Senatorin für Finanzen
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