Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf Vom 15. April 1971
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung
der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf
Vom 15. April 1971
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 15. April 1971 | 30.04.1971 |
Eingangsformel | 30.04.1971 |
Auf Grund des
Artikels II Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf sowie zu dem dazugehörigen Schiedsvertrag
vom 3. Februar 1971 (GVBl. S. 345) wird hiermit bekanntgemacht, daß das
Abkommen
nach seinem
Artikel 11 Abs. 3
für Berlin am 26. Januar 1971 in Kraft getreten ist.
Die Berliner Vertragsurkunde ist dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26. Januar 1971 zugegangen.
Berlin, den 15. April 1971
Der Senator für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Dr. Bodin
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