Fünfte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen Vom 24. Juni 1971
Fünfte Verordnung
zur Änderung der Bezirksgrenzen
Vom 24. Juni 1971
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Fünfte Verordnung zur Änderung der Bezirksgrenzen vom 24. Juni 1971 | 03.07.1971 |
Eingangsformel | 03.07.1971 |
§ 1 | 03.07.1971 |
§ 2 | 03.07.1971 |
§ 3 | 03.07.1971 |
Auf Grund des § 1 Abs. 2 Satz 2 des Bezirksverwaltungsgesetzes vom 30. Januar 1958 (GVBl. S. 126), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Juni 1969 (GVBl. S. 639), wird mit Zustimmung der Bezirke Wilmersdorf und Schöneberg verordnet:
§ 1
Die Grenze des Bezirks Wilmersdorf gegen den Bezirk Schöneberg wird geändert. Die neue Grenze verläuft
von der alten Bezirksgrenze Augsburger Straße Südseite entlang der Ostgrenze des Grundstücks Augsburger Straße 1 bis 3 (ungerade) bis Lietzenburger Straße Nordseite, in südlicher Richtung geradlinig über die Lietzenburger Straße bis zur alten Bezirksgrenze Schnittpunkt Ettaler Straße (vorher Passauer Straße) Ostseite / Lietzenburger Straße Südseite;
von der alten Bezirksgrenze Schnittpunkt Kufsteiner Straße Ostseite / Mettestraße Nordostseite in südlicher Richtung geradlinig bis zum Schnitt mit der neuen Ostseite der Kufsteiner Straße (ca. 4 m westlich der alten Bezirksgrenze), neue Ostseite der Kufsteiner Straße und deren Verlängerung bis Autobahn "Stadtring Berlin" Südseite, Autobahn "Stadtring Berlin" Südseite bis zur neuen Ostseite der Prinzregentenstraße (ca. 7,5 m östlich der alten Bezirksgrenze), in südlicher Richtung entlang der neuen Ostseite der Prinzregentenstraße bis zum Mauerwerk der S-Bahn-Brücke, entlang diesem Mauerwerk bis zur alten Bezirksgrenze.
§ 2
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen stellt die in
§ 1
bezeichnete Grenze kartenmäßig dar. Die Karten werden beim Landesarchiv zur kostenfreien Einsicht für jedermann niedergelegt.
§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Berlin, den 24. Juni 1971
Der Senat von Berlin
Klaus Schütz | Neubauer |
Regierender Bürgermeister | Senator für Inneres |
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