Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen Vom 28. November 1978
Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen
Vom 28. November 1978
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 28. November 1978 | 07.12.1978 |
Eingangsformel | 07.12.1978 |
§ 1 | 07.12.1978 |
§ 2 | 07.12.1978 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 16. Februar 1978 unterzeichneten
Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen
wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Stobbe
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