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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen Vom 28. November 1978

Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen
Vom 28. November 1978
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zu dem Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen vom 28. November 197807.12.1978
Eingangsformel07.12.1978
§ 107.12.1978
§ 207.12.1978
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 16. Februar 1978 unterzeichneten
Staatsvertrag über das Fernunterrichtswesen
wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der
Staatsvertrag in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Stobbe
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