Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 15. Juni 1983
Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 15. Juni 1983
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 15. Juni 1983 | 26.06.1983 |
Eingangsformel | 26.06.1983 |
§ 1 | 26.06.1983 |
§ 2 | 26.06.1983 |
Anlage - Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen | 26.06.1983 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem Abkommen vom 21. Oktober 1982 zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 14. Oktober 1970 (GVBl. 1971 S. 1217, 1885), geändert durch Abkommen vom 30. Mai 1974 (GVBl. S. 2802; 1975 S. 2364), wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzugeben.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Weizsäcker
Anlage
Abkommen zur Änderung des Abkommens
über die Errichtung und Finanzierung des Instituts
für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
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