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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Vom 8. Juli 1992

Gesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung
der Berlin-Brandenburgischen Akademie
der Wissenschaften
Vom 8. Juli 1992
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vom 8. Juli 199222.07.1992
Eingangsformel22.07.1992
§ 122.07.1992
§ 222.07.1992
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Christine B e r g m a n n
Bürgermeisterin
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