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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften Vom 8. Juli 1992

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung
    der Berlin-Brandenburgischen Akademie
    der Wissenschaften
    Vom 8. Juli 1992
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften vom 8. Juli 199222.07.1992
    Eingangsformel22.07.1992
    § 122.07.1992
    § 222.07.1992
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    Dem Staatsvertrag über die Neukonstituierung der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Christine B e r g m a n n
    Bürgermeisterin
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