Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Vom 13. September 1994
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Änderung
des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung
des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Vom 13. September 1994
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen vom 13. September 1994 | 13.10.1994 |
Eingangsformel | 13.10.1994 |
Auf Grund
§ 2 Abs. 2 des Gesetzes zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
vom 27. Juni 1994 (GVBl. S. 205) wird hiermit bekanntgemacht, daß das
Abkommen
nach seinem
Artikel III
am 1. August 1994 in Kraft getreten ist.
Berlin, den 13. September 1994
Senatsverwaltung für Gesundheit
Luther
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