Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" Vom 21. Dezember 1994
Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer
"Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin-Brandenburg"
Vom 21. Dezember 1994
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" vom 21. Dezember 1994 | 31.12.1994 |
Eingangsformel | 31.12.1994 |
§ 1 | 31.12.1994 |
§ 2 | 31.12.1994 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 23. August 1994 unterzeichneten
Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg"
wird zugestimmt. Der
Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 15
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Diepgen
Feedback