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DE - Landesrecht Berlin

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" Vom 21. Dezember 1994

Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer
"Stiftung Preußische Schlösser und Gärten
Berlin-Brandenburg"
Vom 21. Dezember 1994
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg" vom 21. Dezember 199431.12.1994
Eingangsformel31.12.1994
§ 131.12.1994
§ 231.12.1994
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 23. August 1994 unterzeichneten
Staatsvertrag über die Errichtung einer "Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg"
wird zugestimmt. Der Staatsvertrag
wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 15 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekanntzumachen.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
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