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    DE - Landesrecht Berlin

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen Vom 26. März 2004

    Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung
    von Teilen der von den Unternehmen
    des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
    Vom 26. März 2004
    Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

    Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    TitelGültig ab
    Gesetz zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen vom 26. März 200404.04.2004
    Eingangsformel04.04.2004
    § 104.04.2004
    § 204.04.2004
    Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

    § 1

    (1) Dem am 19. Dezember 2003 vom Land Berlin unterzeichneten
    Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen
    wird zugestimmt.
    (2) Der Staatsvertrag
    wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

    § 2

    (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
    (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
    § 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
    Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
    Der Regierende Bürgermeister
    Klaus Wowereit
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