Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg Vom 19. Mai 2004
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines
Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes
der Länder Berlin und Brandenburg
Vom 19. Mai 2004
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Titel | Gültig ab |
---|---|
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg vom 19. Mai 2004 | 30.05.2004 |
Eingangsformel | 30.05.2004 |
§ 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag | 30.05.2004 |
§ 2 - Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes | 01.01.2005 |
§ 3 - Änderung der Berliner Juristenausbildungsordnung | 01.01.2005 |
§ 4 - Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang | 01.01.2005 |
§ 5 - Inkrafttreten | 30.05.2004 |
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
(1) Dem am 2. April 2004 unterzeichneten
Staatsvertrag über die Errichtung eines Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg
wird zugestimmt.
(2) Der
Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
§ 2 Änderung des Berliner Juristenausbildungsgesetzes
[Änderungsanweisungen zum
Berliner Juristenausbildungsgesetz
vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 232).]
§ 3 Änderung der Berliner Juristenausbildungsordnung
[Änderungsanweisungen zum
Berliner Juristenausbildungsordnung
vom 4. August 2003 (GVBl. S. 298).]
§ 4 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Die auf
§ 3
beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnung können auf Grund der jeweils einschlägigen Ermächtigung durch Rechtsverordnung aufgehoben oder geändert werden.
§ 5 Inkrafttreten
(1)
§ 1
dieses Gesetzes tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 2005 in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem
Artikel 9 Abs. 1
in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen
*
.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Klaus Wowereit
Fußnoten
*)
[Entsprechend der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (GVBl. S. 370) tritt der Staatsvertrag vom 02.04.2004 gemäß seinem
Artikel 9
Abs. 1 am 01.09.2004 in Kraft.]
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